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OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 100 GG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 14.01.2010 - 20 Gs 170/09
- OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 188 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG
Da das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung verneint hat, hat das Betreuungsgericht (Amtsgericht) - soweit es die Rechtsansicht der Kammer teilen sollte - die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen und das Gesetz nicht anzuwenden, sondern hat dann im Rahmen eines Verfahrens (§ 327 FamFG) die Frage der Gültigkeit des § 17 HFEG dem Hessischen Staatsgerichtshof oder ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.20110 - 20 W 132/10, abgedruckt NStZ 2011, 188 - zu § 19 Abs. 3 HSOG; zu den Anforderungen an den Vorlagebeschluss vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - zitiert nach juris; sowie BVerfG, Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11, abgedruckt FamRZ 2011, 1642-1644).