Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 W 51/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr. 1000 RVG-VV
Voraussetzungen für Entstehung der Einigungsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für Entstehung der Einigungsgebühr
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Rvg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 1000
Kostenfestsetzung; Einigungsgebühr - rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 1000
Erfallen der Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG -VV bei auf einer Vereinbarung beruhender streitiger Verhandlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einigungsgebühr auch bei stillschweigender Vereinbarung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teilrücknahme und Teilanerkenntnis lösen Einigungsgebühr aus! (IBR 2018, 660)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.08.2015 - 8 O 168/14
- OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 W 51/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06
Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 W 51/18
Entscheidend für das Entstehen der Gebühr ist allein, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Parteien eine Vereinbarung im Sinne von Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VVgeschlossen haben (BGH, Beschl. v. 13.4.2007, II ZB 10/06; Thür. OLG, Beschl. v. 1.2.2017 - 1 W 9/17 -, juris). - OLG Jena, 01.02.2017 - 1 W 9/17
Kostenfestsetzungsverfahren: Entstehung und Erstattungsfähigkeit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 W 51/18
Entscheidend für das Entstehen der Gebühr ist allein, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Parteien eine Vereinbarung im Sinne von Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VVgeschlossen haben (BGH, Beschl. v. 13.4.2007, II ZB 10/06; Thür. OLG, Beschl. v. 1.2.2017 - 1 W 9/17 -, juris). - OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11
Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Teilanerkenntnis und Teilrücknahme der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 W 51/18
Wird die Klage teilweise anerkannt und teilweise zurückgenommen, entsteht die Einigungsgebühr, wenn diese Verfahrenserledigung zwischen den Parteien vereinbart wurde und es sich deshalb nicht um die Vornahme von Prozesshandlungen unabhängig von der Erklärung der anderen Partei handelt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 10.2.2011 - 8 W 40/11 -, juris).