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   OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22   

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https://dejure.org/2022,16545
OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22 (https://dejure.org/2022,16545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22 (https://dejure.org/2022,16545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 3 Ss OWi 476/22 (https://dejure.org/2022,16545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    PoliscanSpeed, Rohmessdaten, Verwertbarkeit, Plausibilität, Beweisverwertungverbot, Diktion

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem Messverfahren

  • bussgeldsiegen.de

    PoliscanSpeed-Messung Beweisverwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem Messverfahren

  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem Messverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Poliscan Speed ohne Rohmessdaten verwertbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22
    Die Vorgehensweise der Fachgerichte im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist durch das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 457).

    Aus dem Recht auf ein faires Verfahren, welches insbesondere durch das Verlangen des Betroffenen nach verfahrensrechtlicher "Waffengleichheit" und einer Parität des Wissens geprägt ist, folgt nur, dass ein Anspruch auf Informationszugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen besteht (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 458 f.; Löwe/Rosenberg-StPO/Jahn, 27. Aufl. 2021, § 147 Rn. 194).

    Dabei übersieht der Rechtsbeschwerdesenat nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach es der Verteidigung im Rahmen der Verfolgung legitimen Beistands (§ 46 OWiG i.V.m. § 137 Abs. 1 S. 1 StPO) anheimgestellt ist, nach Entlastungsmomenten zu suchen, die zwar insbesondere aus Sicht der Verwaltungsbehörde fern liegen mögen, aber auch nicht schlechthin auszuschließen sind (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 458; zum Kontext Löwe/Rosenberg-StPO/Jahn, 27. Aufl. 2021, § 137 Rn. 40 i.V.m. Rn. 5 f.).

    Gleichfalls bietet die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei Verwendung des Messgeräts im Rahmen der Zulassungsvorgaben grundsätzlich ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 457).

    Eine Überprüfbarkeit der Zuverlässigkeit des Messergebnisses ist nur bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler erforderlich (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 459).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22
    Die amtliche Zulassung von Geräten und Methoden verfolgt ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen Toleranzabzug gerade den anerkennenswerten Zweck, Verwaltungsbehörden, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Einzelfalles im Lichte massenhaft vorkommender Ordnungswidrigkeiten freizustellen (BGH, Beschl. v. 19.8.1993 - 4 StR 627/92, NJW 1993, 3081, 3082).

    Das Bußgeldverfahren dient nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der bloß verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung (BGH, Beschl. v. 19.8.1993 - 4 StR 627/92, NJW 1993, 3081, 3083).

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22
    Dies entspricht auch der gefestigten und durchgängig ablehnenden Rechtsprechung der oberlandesgerichtlichen Rechtsbeschwerdesenate (vgl. etwa BayObLG, Beschl. v. 9.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19, BeckRS 2019, 31165 Tz. 5; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2020 - 53 Ss-OWi 13/20, BeckRS 2020, 1076 Tz. 17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.1.2019 - 2 RBs 1/19, BeckRS 2019, 26808 Tz. 8; OLG Hamm, Beschl. v. 13.1.2020 - III-1 RBs 255/19, BeckRS 2020, 550 Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.1.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19, BeckRS 2020, 29 Tz. 7; OLG Oldenburg, Beschl. v. 9.9.2019 - 2 Ss(OWi) 233/19, BeckRS 2019, 20646 Tz. 20 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.9.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19, BeckRS 2019, 25824 Tz. 4; OLG Bremen, Beschl. v. 6.4.2020 - 1 SsRs 10/20, BeckRS 2020, 5935 Tz. 12 f.).
  • AG Altötting, 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22

    Prüfungsmaßstab bei standardisierter Geschwindigkeitsmessung

    Gleichfalls bietet die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei Verwendung des Messgeräts im Rahmen der Zulassungsvorgaben grundsätzlich ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 457, OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242).

    Wegen der Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei der amtlichen Verwendung von standardisierten Messverfahren ein grundsätzliches Verwertungsverbot annehmen zu wollen, ist aber auch vor diesem Hintergrund rechtsstaatlich nicht geboten (überzeugend OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242 Rn. 9-24): Es entspricht der Rechtsprechung - auch derjenigen des Bundesverfassungsgerichts -, dass es in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers ist, als Ausdruck des fair trial-Grundsatzes Beweisverwertungsverbote zu kodifizieren.

    Grundsätzlich nur äußerst zurückhaltende richterrechtliche Korrekturen auf der Grundlage des Prinzips eines fairen Verfahrens in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldsachen verhindern, dass der Grundsatz seiner individualrechtlichen Verwurzelung im Menschenwürdeprinzip zur kleinen Münze im justiziellen Alltagsbetrieb verkommt (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242 Rn. 9-24 m.w.N.).

    Neben der Option einer Befundprüfung stehen dem Betroffenen im Bußgeldverfahren umfassende autonome prozessuale Rechte wie das Akteneinsichts- oder Beweisantragsrecht zu Gebote, die es in dem von der Verfassung gebotenen Umfang möglich machen, das Gericht auf konkrete Anhaltspunkte für etwaige Messfehler hinzuweisen (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242 Rn. 9-24).

  • AG St. Ingbert, 15.09.2022 - 23 OWi 1278/22

    Rüge der Richtigkeit der Messung bzw. des Messergebnisses im Falle von

    Dieses seit Jahrzehnten bewährte Rechtsinstitut wird dadurch unterlaufen und ad absurdum geführt (sehr anschaulich: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 3 Ss-OWi 476/22).

    (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2022, 3 Ss-OWi 476/22).

  • OLG Zweibrücken, 26.07.2022 - 1 OWi 2 SsBs 84/21

    Beiziehung von Beschilderungsplan in Bußgeldverfahren wegen

    a) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Verwertbarkeit der Messung nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass das verwendete Messgerät einzelne Weg-/Zeitstempel bzw. "Rohmessdaten" nicht speichert (u.a. Senat, Beschluss vom 01.12.2021 - 1 OWi 2 SsBs 100/21, juris Rn. 17; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, juris Rn. 10 ff.).
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