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   OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 20 W 47/07, 20 W 47/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7392
OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 20 W 47/07, 20 W 47/2007 (https://dejure.org/2008,7392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2008 - 20 W 47/07, 20 W 47/2007 (https://dejure.org/2008,7392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 20 W 47/07, 20 W 47/2007 (https://dejure.org/2008,7392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 874 BGB, § 885 Abs 2 BGB, § 1059 BGB, § 1061 BGB, § 1482 BGB
    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen und Inhalt der Eintragung von Bruchteilsnießbrauch und aufschiebend bedingtem Nießbrauch des Überlebenden

  • Judicialis

    BGB § 874; ; BGB § 885 Abs. 2; ; BGB § 1482; ; GBO § 44 Abs. 2; ; GBO § 47 Abs. 2; ; GBO § 71 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der bedingten Bestellung eines Nießbrauchsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2008, 846
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 20 W 47/07
    Schließlich kann aus der zur Eintragung von Rückauflassungsvormerkungen bei Sukzessivberechtigung vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG DNotZ 1996, 366=Rpfleger 1995, 498) nichts für die vorliegende Entscheidung hergeleitet werden, da die vorliegend im Fall des Nießbrauchs gegebene Besonderheit der Nichtübertragbarkeit und Unvererblichkeit nicht für den Anspruch auf Auflassung gilt.
  • OLG Frankfurt, 22.07.2014 - 20 W 182/14

    Grundbuch: Eintragungsfähigkeit Nießbrauchsrecht

    Der Senat (vgl. DNotZ 2008, 846, zitiert nach juris mit Anm. Oldenburger, jurisPR-FamR 12/2009 Anm. 5) hat bereits für den Fall, dass ein Nießbrauch für mehrere nicht als Gesamtberechtigte, sondern - wie hier nicht - zu Bruchteilen bestellt ist, ausgeführt, dass im Fall des Todes eines Bruchteilsberechtigten die fehlende Vererblichkeit sowohl einen Übergang auf andere Bruchteilsberechtigte als auch auf den Eigentümer verhindert.

    Da mehrere Nießbrauchsrechte vorliegen mit der Folge, dass für mehrere Rechte auch mehrere Eintragungen unter verschiedenen laufenden Nummern im Grundbuch vorzunehmen sind, müssen die Bewilligung und der Eintragungsantrag der Antragsteller dies eindeutig zu Ausdruck bringen (so Senat DNotZ 2008, 846).

    Dies muss nach Rechtsprechung des Senats zur Zurückweisung des Antrags auf Eintragung der Nießbrauchsrechte (vgl. dazu im Einzelnen Senat DNotZ 2008, 846; vgl. allgemein zu Sukzessivberechtigungen aber auch Demharter, a.a.O., § 44 Rz. 11 m. w. N.; Streuer Rpfleger 1994, 397, 401) und damit - wie oben ausgeführt - aller Eintragungsanträge führen.

    Allerdings soll es nach anderer Auffassung (Westphal, Anm. zu Senat DNotZ 2008, 846; KG DNotZ 1937, 330, 331; wohl auch Meikel/Morvilius, GBO, 10. Aufl., Einl. C Rz. 473; weitere Nachweise bei Münchener Kommentar/Pohlmann, a.a.O., § 1061 Rz. 14, und Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1370) möglich sein - worauf sich die Beteiligten der Sache nach offensichtlich stützen -, nur ein Nießbrauchsrecht einzutragen, das nach dem Tod des Erstversterbenden ohne weiteres ganz dem Überlebenden zusteht.

  • OLG Naumburg, 20.07.2016 - 12 Wx 2/16

    Nießbrauch: Bestellung unter aufschiebender und zugleich auflösender Bedingung

    Soweit in der Rechtsprechung (z. B. OLG Frankfurt, DNotZ 2008, 846; LG Aachen, MittRhNotK 1970, 51; LG Schweinfurt, MittBayNot 1982, 69) und in der Literatur (z. B. Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1383; Pohlmann, a.a.O., Rdn. 83 zu § 1030 BGB) die Kombination von auflösender und aufschiebender Bedingung im Zusammenhang mit der Bestellung eines Nießbrauchs angesprochen wird, betrifft dies ausschließlich eine Konstellation mit mehreren Berechtigten.
  • OLG Naumburg, 18.07.2016 - 12 Wx 2/16

    Zulässigkeit der Bestellung eines aufschiebend und zugleich auflösend bedingten

    Soweit in der Rechtsprechung (z. B. OLG Frankfurt, DNotZ 2008, 846 ; LG Aachen, MittRhNotK 1970, 51 ; LG Schweinfurt, MittBayNot 1982, 69 ) und in der Literatur (z. B. Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1383; Pohlmann, a.a.O., Rdn. 83 zu § 1030 BGB ) die Kombination von auflösender und aufschiebender Bedingung im Zusammenhang mit der Bestellung eines Nießbrauchs angesprochen wird, betrifft dies ausschließlich eine Konstellation mit mehreren Berechtigten.
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