Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19452
OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06 (https://dejure.org/2011,19452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2011 - 20 W 50/06 (https://dejure.org/2011,19452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 20 W 50/06 (https://dejure.org/2011,19452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 44 Abs. 2
    Gegenstandsgleichheit bei gleichzeitiger Beurkundung von Grundschuld und Löschungsbewilligungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarkosten bei Beurkundung von zwei in einer Urkunde konkret enthaltenen selbstständigen Erklärungen (hier: Grundschuldbestellung und Eigentümerzustimmung zur Löschung der bereits eingetragenen Grundschuld)

  • notar-drkotz.de

    Grundschuldbestellung - Löschungserklärungen für vorrangige Rechte als verschiedene Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notargebühren bei Beurkundung einer Grundschuldbestellung und der Bewilligung der Löschung vorrangig eingetragener Rechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarkosten: Wann liegt eine Durchführungserklärung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
    Selbständige Rechtsgeschäfte, die zur Erfüllung, zur sonstigen Durchführung oder zur Sicherung eines anderen selbständigen Rechtsgeschäfts mit diesem zusammen vorgenommen werden, sind demnach gegenstandsgleich (so BGHZ 166, 189 unter Hinweis auf BGHZ 153, 22; vgl. auch Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 44 Rz. 15 ff.; Filzek, KostO, 4. Aufl., Rz. 7 ff.).

    Auch wenn die Vertragspartner zur Erreichung des von ihnen erstrebten wirtschaftlichen Zieles mehrere Rechtsverhältnisse in der Weise verbunden haben, dass ein einheitliches Rechtsverhältnis eigener Art entsteht, besteht ein enger innerer Zusammenhang und damit Gegenstandsgleichheit (so BGHZ 153, 22 m. w. N. auch zur Rspr. des Senats).

  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05

    Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
    Entsprechend der von der Dienstaufsicht in ihrer Verfügung vom 07.03.2006 zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 166, 189) ist zunächst festzuhalten, dass § 44 KostO regelt, wie zu verfahren ist, wenn mehrere selbständige rechtsgeschäftliche Erklärungen in einer Verhandlung beurkundet werden.

    Selbständige Rechtsgeschäfte, die zur Erfüllung, zur sonstigen Durchführung oder zur Sicherung eines anderen selbständigen Rechtsgeschäfts mit diesem zusammen vorgenommen werden, sind demnach gegenstandsgleich (so BGHZ 166, 189 unter Hinweis auf BGHZ 153, 22; vgl. auch Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 44 Rz. 15 ff.; Filzek, KostO, 4. Aufl., Rz. 7 ff.).

  • OLG Frankfurt, 20.10.1986 - 20 W 122/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
    13 Nach weit verbreiteter Auffassung in der Literatur (vgl. Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 44 Rz. 23, 223; Tiedtke, ZNotP 2005, 253; ZNotP 2006, 54; ZNotP 2006, 245; vgl. auch Tiedtke/Diehn, Notarkosten im Grundstücksrecht, 3. Aufl., Rz. 891; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 7. Aufl., Rz. 1214; Ländernotarkasse, NotBZ 2010, 302; Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., Stichwort "Grundschuld" Ziffer 1.2.2 - Gegenstandsverschiedenheit, Seite 521, und Stichwort "mehrere Erklärungen" Ziffer 3.3.2 - Hypothekenbestellung, Seite 711; Filzek, KostO, 4. Aufl., Rz. 8, 10, 11, 15; vgl. zum inneren Zusammenhang - für eine andere rechtliche Gestaltung - auch Senat DNotZ 1987, 379) kann eine solche Durchführungserklärung im vom Landgericht angenommenen Sinn mit der daran anknüpfenden kostenrechtlichen Konsequenz der Anwendung des § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO nur dann angenommen werden, wenn diese Erklärung mit der diesbezüglichen Verpflichtungserklärung zusammen beurkundet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht