Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern , S. 76
KostO §§ 36, 38, 18, 156, 44
Notarkosten: Vorliegen einer Durchführungserklärung - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 36 KostO, § 38 KostO, § 18 KostO, § 156 KostO, § 44 KostO
Notarkosten: Vorliegen einer Durchführungserklärung
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 44 Abs. 2
Gegenstandsgleichheit bei gleichzeitiger Beurkundung von Grundschuld und Löschungsbewilligungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notarkosten bei Beurkundung von zwei in einer Urkunde konkret enthaltenen selbstständigen Erklärungen (hier: Grundschuldbestellung und Eigentümerzustimmung zur Löschung der bereits eingetragenen Grundschuld)
- notar-drkotz.de
Grundschuldbestellung - Löschungserklärungen für vorrangige Rechte als verschiedene Gegenstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notargebühren bei Beurkundung einer Grundschuldbestellung und der Bewilligung der Löschung vorrangig eingetragener Rechte
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarkosten: Wann liegt eine Durchführungserklärung vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 11.01.2006 - 3 T 787/05
- OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02
Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
Selbständige Rechtsgeschäfte, die zur Erfüllung, zur sonstigen Durchführung oder zur Sicherung eines anderen selbständigen Rechtsgeschäfts mit diesem zusammen vorgenommen werden, sind demnach gegenstandsgleich (so BGHZ 166, 189 unter Hinweis auf BGHZ 153, 22;… vgl. auch Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 44 Rz. 15 ff.;… Filzek, KostO, 4. Aufl., Rz. 7 ff.).Auch wenn die Vertragspartner zur Erreichung des von ihnen erstrebten wirtschaftlichen Zieles mehrere Rechtsverhältnisse in der Weise verbunden haben, dass ein einheitliches Rechtsverhältnis eigener Art entsteht, besteht ein enger innerer Zusammenhang und damit Gegenstandsgleichheit (so BGHZ 153, 22 m. w. N. auch zur Rspr. des Senats).
- BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05
Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
Entsprechend der von der Dienstaufsicht in ihrer Verfügung vom 07.03.2006 zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 166, 189) ist zunächst festzuhalten, dass § 44 KostO regelt, wie zu verfahren ist, wenn mehrere selbständige rechtsgeschäftliche Erklärungen in einer Verhandlung beurkundet werden.Selbständige Rechtsgeschäfte, die zur Erfüllung, zur sonstigen Durchführung oder zur Sicherung eines anderen selbständigen Rechtsgeschäfts mit diesem zusammen vorgenommen werden, sind demnach gegenstandsgleich (so BGHZ 166, 189 unter Hinweis auf BGHZ 153, 22;… vgl. auch Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 44 Rz. 15 ff.;… Filzek, KostO, 4. Aufl., Rz. 7 ff.).
- OLG Frankfurt, 20.10.1986 - 20 W 122/86
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
13 Nach weit verbreiteter Auffassung in der Literatur (…vgl. Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 44 Rz. 23, 223; Tiedtke, ZNotP 2005, 253; ZNotP 2006, 54; ZNotP 2006, 245;… vgl. auch Tiedtke/Diehn, Notarkosten im Grundstücksrecht, 3. Aufl., Rz. 891;… Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 7. Aufl., Rz. 1214; Ländernotarkasse, NotBZ 2010, 302;… Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., Stichwort "Grundschuld" Ziffer 1.2.2 - Gegenstandsverschiedenheit, Seite 521, und Stichwort "mehrere Erklärungen" Ziffer 3.3.2 - Hypothekenbestellung, Seite 711;… Filzek, KostO, 4. Aufl., Rz. 8, 10, 11, 15; vgl. zum inneren Zusammenhang - für eine andere rechtliche Gestaltung - auch Senat DNotZ 1987, 379) kann eine solche Durchführungserklärung im vom Landgericht angenommenen Sinn mit der daran anknüpfenden kostenrechtlichen Konsequenz der Anwendung des § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO nur dann angenommen werden, wenn diese Erklärung mit der diesbezüglichen Verpflichtungserklärung zusammen beurkundet werden.