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   OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12   

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OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12 (https://dejure.org/2014,17861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2014 - 1 U 156/12 (https://dejure.org/2014,17861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 1 U 156/12 (https://dejure.org/2014,17861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, Art 34 GG
    Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Äußerungen des Pressesprechers eines Ministeriums gegenüber Medien bezüglich Gesundheitszustand eines Beamten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Finanzbeamten durch Äußerungen des Pressesprechers des zuständigen Ministeriums gegenüber der Presse

  • kanzlei.biz

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch positive Äußerungen eines Pressesprechers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 34
    Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Äußerungen des Pressesprechers eines Ministeriums gegenüber Medien bezüglich Gesundheitszustand eines Beamten

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 ; GG Art. 1 ; GG Art. 2 ; GG Art. 34
    Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Finanzbeamten durch Äußerungen des Pressesprechers des zuständigen Ministeriums gegenüber der Presse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Klage eines früheren Finanzbeamten gegen Land Hessen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewiesen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für früheren Finanzbeamten, dem der Pressesprecher des Finanzministeriums gegenüber der Presse "Verfolgungswahn" attestiert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Finanzbeamten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage eines früheren Finanzbeamten gegen Land Hessen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewiesen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Klage eines früheren Finanzbeamten gegen Land Hessen auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewiesen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 6 U 35/14

    Haftung des Gutachters wegen fehlerhafter Feststellung der Dienstunfähigkeit

    OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Äußerungen des Pressesprechers eines

    StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2290

    Urteil im Verfassungsstreitverfahren wegen des Untersuchungsausschusses 18/1 des

    VG Gießen, 16.11.2009 - 21 K 1220/09

    Standesrechtliche Verstöße eines Arztes durch fehlerhafte Gutachtenerstellung in

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuerfahnder-Affäre

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 802
  • NJW-RR 2015, 102
  • GRUR-RR 2015, 85
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Er kann sich dann nicht gleichzeitig auf den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Privatsphäre berufen (BVerfGE 101, 361, 385 [juris Rz 80]; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - juris, Rz 16).

    Hierbei ist zu beachten, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es seinem Selbstbild entspricht oder ihm selbst genehm ist (m.w.N. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08 - juris, Rz 14 und vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - juris, Rz 20).

    Es gewährleistet insbesondere keine umfassende Verfügungsbefugnis über die Darstellung der eigenen Person im Sinne einer ausschließlichen Herrschaft des Grundrechtsträgers über den Umgang der Öffentlichkeit mit denjenigen Aussagen oder Verhaltensweisen, deren er sich - wie im Streitfall - öffentlich entäußert hat (m.w.N. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - juris, Rz 20).

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Dazu gehört in diesem Bereich auch das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (m.w.N. BVerfGE 35, 202, 220 [juris Rz 44]; BGH, Urteil vom 18. September 2012 - VI ZR 291/10 - juris, Rz 12).

    Dabei umfasst der Schutz der Privatsphäre insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (m.w.N. BGH, Urteil vom 18. September 2012 - VI ZR 291/10 - juris, Rz 12).

    Zur Privatsphäre gehört grundsätzlich auch die eigene Erkrankung (BGH, Urteil vom 18. September 2012 - VI ZR 291/10 - juris, Rz 17).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1, 12; 132, 13, 27; BGH, Urteil vom 05. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 - juris, Rz 24).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Dazu gehört in diesem Bereich auch das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (m.w.N. BVerfGE 35, 202, 220 [juris Rz 44]; BGH, Urteil vom 18. September 2012 - VI ZR 291/10 - juris, Rz 12).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1, 12; 132, 13, 27; BGH, Urteil vom 05. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 - juris, Rz 24).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Er kann sich dann nicht gleichzeitig auf den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Privatsphäre berufen (BVerfGE 101, 361, 385 [juris Rz 80]; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - juris, Rz 16).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1, 12; 132, 13, 27; BGH, Urteil vom 05. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 - juris, Rz 24).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 1 U 156/12
    Hierbei ist zu beachten, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es seinem Selbstbild entspricht oder ihm selbst genehm ist (m.w.N. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08 - juris, Rz 14 und vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09 - juris, Rz 20).
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