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   OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 20 W 374/13   

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https://dejure.org/2014,33401
OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 20 W 374/13 (https://dejure.org/2014,33401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2014 - 20 W 374/13 (https://dejure.org/2014,33401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 20 W 374/13 (https://dejure.org/2014,33401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 108 Abs 2 FamFG, § 107 Abs 9 FamFG, § 109 Abs 1 Nr 4 FamFG
    Bindungswirkung einer Gerichtsentscheidung im Anerkennungsfeststellungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung der Entscheidung des deutschen Gerichts im Anerkennungsfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Gerichtsentscheidung im Anerkennungsfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der Entscheidung des deutschen Gerichts im Anerkennungsfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 385/01

    Voraussetzungen der Wirksamkeit des notariell beurkundeten Testaments eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 20 W 374/13
    Ebenso wie bereits das Amtsgericht Gießen in seinem angefochtenen Beschluss verkennt auch der Senat nicht, dass das Amtsgericht - Familiengericht - Friedberg in seinem Beschluss vom 01. März 2013 die gerichtliche Feststellung der Elternschaft der beiden Antragsteller zu dem Kind in der ukrainischen Gerichtsentscheidung deshalb anerkannt hat, weil es nach entsprechender Prüfung und inhaltlicher Auseinandersetzung in dem hier gegebenen konkreten Fall der Leihmutterschaft ein Anerkennungshindernis gemäß § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG wegen eines ordre-public-Verstoßes verneint hat und damit von der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in Deutschland abgewichen ist (vgl. zur h. M., die eine Anerkennung derartiger ausländischer Gerichtsentscheidungen unter Hinweis auf das aus den Regelungen der §§ 1591 BGB, 13c AdVermittlG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 6 EmbryonenschutzG zu entnehmende Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland ablehnt: OLG Stuttgart StAZ 2012, 209 = FamRZ 2002, 1740; KG StAZ 2013, 348 = IPRax 2014, 72; VG Berlin StAZ 2012, 382; Palandt/ Brudermüller, BGB, 73. Aufl., Einf.
  • AG Friedberg (Hessen), 01.03.2013 - 700 F 1142/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 20 W 374/13
    In diesem Verfahren erließ das Amtsgericht Friedberg - Familiengericht - am 01. März 2013 (Az. 700 F 1142/12 RI veröffentlicht in FamRZ 2013, 1994) einen Beschluss, mit welchem die gerichtliche Feststellung des Bezirksgerichts Dsershynskyj in O2 vom 25. April 2012, wonach der Antragsteller zu 2. der Vater und die Antragstellerin zu 1. die Mutter des am .
  • KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12

    Anerkennung ausländischer Urteile: Anerkennungsfähigkeit eines kalifornischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 20 W 374/13
    Ebenso wie bereits das Amtsgericht Gießen in seinem angefochtenen Beschluss verkennt auch der Senat nicht, dass das Amtsgericht - Familiengericht - Friedberg in seinem Beschluss vom 01. März 2013 die gerichtliche Feststellung der Elternschaft der beiden Antragsteller zu dem Kind in der ukrainischen Gerichtsentscheidung deshalb anerkannt hat, weil es nach entsprechender Prüfung und inhaltlicher Auseinandersetzung in dem hier gegebenen konkreten Fall der Leihmutterschaft ein Anerkennungshindernis gemäß § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG wegen eines ordre-public-Verstoßes verneint hat und damit von der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in Deutschland abgewichen ist (vgl. zur h. M., die eine Anerkennung derartiger ausländischer Gerichtsentscheidungen unter Hinweis auf das aus den Regelungen der §§ 1591 BGB, 13c AdVermittlG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 6 EmbryonenschutzG zu entnehmende Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland ablehnt: OLG Stuttgart StAZ 2012, 209 = FamRZ 2002, 1740; KG StAZ 2013, 348 = IPRax 2014, 72; VG Berlin StAZ 2012, 382; Palandt/ Brudermüller, BGB, 73. Aufl., Einf.
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Beruht indessen die Anerkennungsentscheidung auf einer zumindest vertretbaren Rechtsanwendung, kann ihr der Makel einer greifbaren Rechtswidrigkeit nicht anhaften (vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 14. Juli 2014 - 20 W 374/13 - juris Rn. 22 f. zum Anerkennungsverfahren nach § 108 Abs. 2 FamFG).
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