Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.09.1998 - 3 UF 89/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6248
OLG Frankfurt, 14.09.1998 - 3 UF 89/98 (https://dejure.org/1998,6248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.1998 - 3 UF 89/98 (https://dejure.org/1998,6248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 1998 - 3 UF 89/98 (https://dejure.org/1998,6248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein

    Dabei soll der gemeinsamen Sorge kein Vorrang vor der Alleinsorge eines Elternteils eingeräumt werden (vgl. BT-Drucksache 13/74899, Seite 63; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 392 ).
  • OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99

    Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Dresden, 22.03.1999 - 20 UF 36/99

    Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 04.11.1999 - 1 UF 107/99
    Angesichts der Tatsache, daß die konkreten Umstände eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter gebieten, kann offen bleiben, ob die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung nach der Neuregelung des § 1671 BGB einen gesetzlichen Regelfall darstellt (so das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluß) oder ob das nicht der Fall ist (so OLG Frankfurt am Main - 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1999, S. 392).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2000 - 5 UF 81/99
    Für die Entscheidung im konkreten Fall kann es nach Auffassung des Senats dahinstehen, ob der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts die gemeinsame elterliche Sorge als (normativen) Regelfall vorgesehen hat (Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des 2. Senats, FamRZ 1999, 1577, 1578 im Zusammenhang mit der Frage aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Ausländern; Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Auflage, § 1671, Rn 18), was der Wortlaut des Gesetzes nahezulegen scheint, und ob damit eine Präferenz des Gesetzgebers zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Ausdruck kommen soll oder ob der gesetzgeberische Wille im Gegenteil nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs die gemeinsame Sorge nicht gegenüber der Alleinsorge im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses begünstigen, insbesondere der gemeinsamen Sorge kein Vorrang vor der Alleinsorge eines Elternteils eingeräumt werden soll (vgl. BT-Drucksache 13/4899, S. 63), wie der 3. Familiensenat des OLG Ffm mit Beschluß vom 14. September 1998 (3 UF 89/98, FamRZ 99, 324) entschieden hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht