Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 14 U 162/13 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Abmahnung einer veralteten Widerrufsbelehrung bei stillgelegtem Shop
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation und Auszüge)
Verweis auf Amazon Rückgaberichtlinien und Widerrufsbelehrung abmahnbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 17/04
Informationspflichten bei Versandhandelswerbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 14 U 162/13
(vgl. für § 312 c Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F.: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 5 U 17/04 -, Juris) Ein zentrales Anliegen der EG-Richtlinie 97/7/EG ist, dass dem Verbraucher aus Fernabsatzgeschäften als solchen und hierbei vor allem auf Grund der Verwendung einer oder mehrerer Fernkommunikationstechniken bei Abschluss des Vertrages keine Nachteile gegenüber dem stationären Handel erwachsen dürfen, insbesondere es zu keiner Verringerung der dem Verbraucher vermittelten Informationen kommen darf (vergleiche Erwägungsgrund Nr. 11 der Richtlinie).Dem Verbraucher müssen die notwendigen Informationen in einem Zeitpunkt mitgeteilt werden, indem er sich noch in keiner Weise zur Eingehung eines Vertrages verpflichtet hat oder gar schon vertraglich gebunden fühlt (vgl. für § 312 c Abs. 1 Nr. 1 BGB Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 5 U 17/04 -juris;… Wendehorst in Münchner Kommentar, BGB 5. Aufl., § 246 EGBGB , Rn. 4).
Eine solche Offenlegung der Informationen kann auch noch unmittelbar nach der Kontaktaufnahme durch den Verbraucher, etwa auf die auf der "Mich"-Seite enthaltene Werbung hin, rechtzeitig erfolgen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 5 U 17/04 Juris).
- BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
Überschrift zur Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 14 U 162/13
Zudem muss die Handlung auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, da es andernfalls an der erforderlichen Wiederholungsgefahr fehlt (BGH, Urteil vom 09. November 2011 -I ZR 123/10 -, Juris).Die Vorschriften hinsichtlich der Verpflichtung zur Erteilung einer Widerrufserklärung ( § 312 c Abs. 1 BGB , Art. 246 §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB) stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (BGH, Urteil vom 09. November 2011 - I ZR 123/10 -, Juris).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04
Gefälligkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 14 U 162/13
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 UWG trägt der Anspruchsteller (vgl. für § 8 Abs. 2 UWG : BGH, Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 92/04 -, Juris;… Köhler in Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, 30. Aufl., § 8, Rn. 2.51) Nachdem die Klägerin vorgetragen hat, nach Anfang 2011 keine Waren über den streitgegenständlichen eBay-Account mehr angeboten zu haben, ist die Beklagte zu 1) dem entgegengetreten. - BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04
Änderung der Voreinstellung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 14 U 162/13
Eine unlautere Handlung i.S. des hier in Betracht kommenden §§ 3, 4 Nr. 11 UWG setzt die Vornahme einer geschäftlichen Handlung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG) voraus, also eines Verhaltens mit dem Ziel, zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, es muss einen sog. Marktbezug aufweisen (vgl. zu BGH, Urteil vom 29.03.2007 - I ZR 164/04 - Juris).