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   OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36310
OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13 (https://dejure.org/2013,36310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 WF 251/13 (https://dejure.org/2013,36310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 WF 251/13 (https://dejure.org/2013,36310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 57 Abs 2 FamFG, § 76 Abs 2 FamFG, § 127 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit sofortiger Beschwerde bei Katalogsache nach § 57 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit sofortiger Beschwerde bei Katalogsache nach § 57 Satz 2 FamFG

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 57 Satz 2; FamFG 76 Abs. 2, ZPO 127
    Verfahrenskostenhilfe, sofortige Beschwerde; mündliche Erörterung; einstweilige Anordnung, sofortige Beschwerde; Erfolgsaussicht; Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 676
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenkostenhilfe für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
    Nach einer Auffassung ist die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nur dann anfechtbar, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs aufgrund mündlicher Erörterung entschieden hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 1326 f; FamRZ 2011, 399; OLG Celle, FamRZ 2011, 918 f sowie im Ergebnis OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 569).

    Mitunter wird differenziert, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter der Bedingung der vorherigen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gestellt wurde, da für diesen Fall ausnahmsweise die sofortige Beschwerde als statthaft erachtet wird (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 1326).

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ein Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren wegen Versagung mangels Erfolgsaussicht auch dann nicht statthaft, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel aus anderen Gründen als der nicht erreichten Wertgrenze nicht statthaft ist (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1138 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 20.03.2013 - 4 WF 19/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
    9 Nach anderer, seitens des Senats geteilter Auffassung, ist bei den in § 57 Satz 2 FamFG genannten Familiensachen auch ohne vorherige mündliche Erörterung die sofortige Beschwerde gegen eine wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnte Verfahrenskostenhilfebewilligung statthaft (vgl. OLG Bremen, FamFR 2013, 281, OLG Frankfurt, FamFR 2012, 545).
  • OLG Köln, 24.08.2011 - 4 WF 156/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
    Es wird hiervon abweichend vertreten, dass eine mündliche Erörterung nicht bereits stattgefunden haben muss, allerdings Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist, dass ein Antrag auf erneute Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung gemäß § 54 Abs. 2 FamFG bereits gestellt ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 zu Az. 4 WF 156/11).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12

    Schutzumfang von § 1 GewSchG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
    9 Nach anderer, seitens des Senats geteilter Auffassung, ist bei den in § 57 Satz 2 FamFG genannten Familiensachen auch ohne vorherige mündliche Erörterung die sofortige Beschwerde gegen eine wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnte Verfahrenskostenhilfebewilligung statthaft (vgl. OLG Bremen, FamFR 2013, 281, OLG Frankfurt, FamFR 2012, 545).
  • OLG Celle, 30.11.2010 - 10 WF 375/10

    Verfahrenskostenhilfe: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
    Nach einer Auffassung ist die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nur dann anfechtbar, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs aufgrund mündlicher Erörterung entschieden hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 1326 f; FamRZ 2011, 399; OLG Celle, FamRZ 2011, 918 f sowie im Ergebnis OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 569).
  • OLG Celle, 25.10.2012 - 10 WF 310/12

    Konkrete Bezeichnung der Wohnung bei Vorliegen eines strafbewehrten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13
    Nach einer Auffassung ist die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nur dann anfechtbar, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs aufgrund mündlicher Erörterung entschieden hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 1326 f; FamRZ 2011, 399; OLG Celle, FamRZ 2011, 918 f sowie im Ergebnis OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 569).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2019 - 8 WF 196/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Verweigerung von

    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist bei den in § 57 Satz 2 FamFG genannten Familiensachen die sofortige Beschwerde gegen eine wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnte Verfahrenskostenhilfebewilligung auch ohne vorherige Durchführung einer mündlichen Erörterung oder einer bereits erfolgten Antragstellung nach § 54 Abs. 2 FamFG statthaft (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.11.2013 - 5 WF 251/13, FamRZ 2014, 676; OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.05.2012 - 4 WF 115/12, FamRZ 2012, 545; OLG Bremen, Beschluss v. 20.03.2013 - 4 WF 19/13, FamRZ 2013, 1916; Wittgenstein, in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 127 ZPO Entscheidungen, Rn. 6; BeckOK FamFG/Weber, 29. Ed. .1.1.2019, FamFG § 76 Rn. 109; BeckOK FamFG/Obermann, 29. Ed. 1.1.2019, FamFG § 58 Rn. 67; Grandke, NZFam 2014, 420, Kieninger, jurisPR-FamR 8/2014, Anm. 4; Kemper/Schreiber, Familienverfahrensrecht, FamFG § 57 Rn. 1; Zöller/Feskorn, 32. Aufl. 2018, § 57 Rn. 5).

    In beiden Fällen aber könnte der unbemittelte Beteiligte nicht in gleicherweise wie ein bemittelter Beteiligter seine Interessen wahrnehmen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.11.2013 - 5 WF 251/13, FamRZ 2014, 676; OLG Bremen, Beschluss v. 20.03.2013 - 4 WF 19/13, FamRZ 2013, 1916).

    Dem Einwand, die Zulassung der Beschwerde auch vor mündlicher Erörterung ermögliche dem Verfahrenskostenhilfebedürftigen eine Überprüfung durch die zweite Instanz, die den übrigen Beteiligten, die keine Verfahrenskostenhilfe beantragt haben, versagt wäre, kann schon deshalb nicht gefolgt werden, weil auch die unzweifelhaft statthafte sofortige Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe im Zuge eines Hauptsacheverfahrens die Möglichkeit einer Überprüfung durch die Rechtsmittelinstanz vor Durchführung der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache eröffnet (OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.11.2013 - 5 WF 251/13, FamRZ 2014, 676).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2019 - 3 WF 134/19

    Herausgabe einer in der vormals ehelichen Wohnung verbliebenen Kücheneinrichtung

    Über den Wortlaut des § 127 Abs. 2 S. 2 HS 2 ZPO hinaus ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsmittel im Verfahrenskosten-/Prozesskostenhilfeverfahren auch dann nicht statthaft, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel aus anderen Gründen als der nicht erreichten Wertgrenze nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.5.2011 - XII ZB 265/10 - FamRZ 2011, 1138, 1139 = NJW 2011, 2434, zitiert nach juris Rz. 14ff; ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.11.2013 - 5 WF 251/13 - FamRZ 2014, 676 = NZFam 2014, 420 m. Anm. Grandke).
  • OLG Hamm, 02.03.2015 - 10 WF 32/15

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe eines Kindes

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Fall der Katalogsachen des § 57 S. 2 FamFG, wozu auch die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil gehört (Nr. 2), die sofortige Beschwerde gegen Verfahrenskostenhilfeentscheidungen auch dann statthaft, wenn noch keine mündliche Erörterung stattgefunden hat (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2014, 676; OLG Bremen FamRZ 2013, 1916 - jeweils m.w.N.).
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