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   OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 10 U 223/11   

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https://dejure.org/2012,41596
OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 10 U 223/11 (https://dejure.org/2012,41596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2012 - 10 U 223/11 (https://dejure.org/2012,41596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 10 U 223/11 (https://dejure.org/2012,41596)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 170 InsO, § 166 InsO, § 241 BGB
    Hinweispflicht bei Auszahlung sicherungszedierter Forderung an Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zu einem Hinweis auf die Zession an einen Insolvenzverwalter bei Auszahlung eines sicherungszedierten Guthabens gem. § 166 InsO an diesen bei Vorliegen der Unkenntnis

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht der Bank bei Auszahlung eines sicherungshalber abgetretenen Guthabens an den Insolvenzverwalter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Hinweispflicht der Bank gegenüber dem Zessionar bei Auszahlung des sicherungszedierten Guthabens an Insolvenzverwalter

  • Betriebs-Berater

    Hinweispflicht bei Auszahlung sicherungszedierter Forderung an Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 170; InsO § 166; BGB § 241
    Hinweispflicht der Bank bei Auszahlung eines sicherungshalber abgetretenen Guthabens an den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de

    InsO § 170 ; InsO § 166 ; BGB § 241
    Guthabenauszahlung; Hinweispflicht; Insolvenzverwalter - Hinweispflicht bei Auszahlung sicherungszedierter Forderung an Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Bank Insolvenzverwalter auf Sicherungszession hinweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 166, 170; BGB § 241
    Zur Hinweispflicht der Bank gegenüber dem Zessionar bei Auszahlung des sicherungszedierten Guthabens an Insolvenzverwalter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinweispflicht bei Auszahlung sicherungszedierter Forderung an Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bank muss bei Auszahlung eines sicherungszedierten Guthabens nicht stets auf Zession hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 493
  • ZIP 2013, 160
  • NZI 2013, 186
  • BB 2013, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 10 U 223/11
    Auch im Rahmen einer Sonderverbindung, die zwischen dem Parteien bestanden haben mag, kann eine Informationspflicht nur bejaht werden, wenn ein für die Beklagte erkennbares Informationsgefälle zu ihren Gunsten bestand und sie zumindest damit rechnete, dass die Klägerin die erforderliche Information nicht hatte (Staudinger/Olzen, BGB, Neubearbeitung 2009, § 241 Rn. 437 ff.; Roth/Bachmann in MünchKomm z. BGB, 6. Aufl., § 214 Rdn. 141; siehe auch BGHZ 96, 302, 311 f.).
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