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   OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 6 W 55/17   

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https://dejure.org/2017,56705
OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 6 W 55/17 (https://dejure.org/2017,56705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2017 - 6 W 55/17 (https://dejure.org/2017,56705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 6 W 55/17 (https://dejure.org/2017,56705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs. 4 UWG
    Streitwert und Streitwertbegünstigung bei Unterlassungsansprüchen eines Verbraucherschutzverbandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert und Streitwertbegünstigung bei Unterlassungsansprüchen eines Verbraucherschutzverbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 4
    Streitwert; Streitwertangaben; Verbraucherschutzverein; Streitwertbegünstigung; Teilstreitwert

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 4
    Maßgeblichkeit der Angaben des Klägers oder Antragstellers für den Streitwert bei gleichzeitigem Antrag auf Streitwertbegünstigung gemäß § 12 Absatz 4U WG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwertbegünstigung für einen Verbraucherschutzverband

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 213/15

    Energieverbrauchskennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Verpflichtung der Händler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 6 W 55/17
    Auch der Bundesgerichtshof versteht ausweislich des - zum neuen Recht ergangenen - Beschlusses vom 15.12.2016 (I ZR 213/15; juris) die Regelung des § 12 IV UWG ersichtlich nicht in dieser Weise.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 6 W 55/17
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 3.11.2011 - 6 W 65/10, juris) den eigenen Streitwertangaben des Klägers zu Beginn des Verfahrens grundsätzlich indizielle Bedeutung für das mit dem Unterlassungsbegehren verfolgte Interesse zu.
  • BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20

    Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde gegen Entscheidungen über einen Antrag

    bb) Teilweise wird die Beschwerde nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG mit Recht ausdrücklich gegen die (Teil-)Zurückweisung eines Antrags nach § 12 Abs. 3 Satz 1 UWG nF (§ 12 Abs. 4 Satz 1 UWG aF) für statthaft erklärt (zur Beschwerde gegen die Zurückweisung als unbegründet vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 6 W 55/17, juris Rn. 4; zur Beschwerde gegen die Zurückweisung als unzulässig vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21. April 1977 - 3 W 34/77, juris Rn. 1 [zu § 23a UWG aF und § 23 GKG aF]; KG, WRP 2017, 358 [juris Rn. 1; zu § 142 Abs. 3 Satz 2 MarkenG]; vgl. auch Mümmler, JurBüro 1985, 1761, 1769; Gruber, MDR 2016, 310).

    cc) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kommt es für die Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht darauf an, ob der Antrag nach § 12 Abs. 3 Satz 1 UWG nF (§ 12 Abs. 4 Satz 1 UWG aF) als - wie im Streitfall - unstatthaft, aus anderen Gründen als unzulässig (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21. April 1977 - 3 W 34/77, juris Rn. 1 [zu § 23a UWG aF und § 23 GKG aF]; KG, WRP 2017, 358 [juris Rn. 1; zu § 142 Abs. 3 Satz 2 MarkenG]) oder als unbegründet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 6 W 55/17, juris Rn. 4) zurückgewiesen wird.

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