Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 FGG, § 371 ZPO, § 372 Abs 2 ZPO, § 579 Abs 1 ZPO
Mitwirkung blinden Richters bei der Augenscheinseinnahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Mitwirkung eines blinden kollegialen Richters bei einer Augenscheinseinnahme in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Mitwirkung eines blinden kollegialen Richters bei einer Augenscheinseinnahme in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Justitia ist blind, oder: Kein Wiederaufnahmegrund bei Teilnahme eines blinden Richters an einer Inaugenscheinnahme
Verfahrensgang
- LG Marburg, 05.04.2005 - 3 T 143/04
- OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05
- LG Marburg, 21.01.2010 - 3 T 143/04
- OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1651
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
Mitwirkung blinder Richter
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19.04.1994 -20 W 30/94=OLGR 1994, 166), wie sie das Landgericht inhaltlich wiedergegeben hat und von der abzuweichen auch nach erneuter Überprüfung keine Veranlassung besteht. - BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Besetzung einer Großen Strafkammer mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10
Die von dem Antragsteller zitierte Rechtsprechung des BGH und des BVerfG ist in dem Senatsbeschluss vom 19.04.1994 bereits dargestellt und berücksichtigt worden, u. a. auch dass das BVerfG mit Beschluss vom 10.01.1992 -2 BvR 347/91= NJW 1992, 2075 entschieden hat, dass die Mitwirkung eines blinden Richters als Vorsitzenden einer Großen Strafkammer in der Berufungsverhandlung das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG) nicht verletzt. - BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
Blinder kann nicht Notar werden
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10
Hinsichtlich der Entscheidung BGHZ 38, 347, die die Bestellung eines Blinden zum Notar betrifft, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19.04.1994 eine Vorlagepflicht gemäß § 28 Abs. 2 FGG verneint, da die Frage der Mitwirkung eines blinden Richters im gerichtlichen Verfahren dort nur beiläufig behandelt wird, was keine Vorlagepflicht auslöst.