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   OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17   

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https://dejure.org/2018,6390
OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17 (https://dejure.org/2018,6390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2018 - 20 W 166/17 (https://dejure.org/2018,6390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 20 W 166/17 (https://dejure.org/2018,6390)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr. 2501 RVG-VV, Nr. 1008 RVG-VV
    Keine Erhöhung der Beratungsgebühr um Mehrvertretungszuschlag bei Vergütung des Anwalts für die Gewährung von Beratungshilfe

  • IWW

    Nr. 1008 VV RVG; Nr. 2501 RVG-VV
    Kostenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Erhöhung der Beratungsgebühr um Mehrvertretungszuschlag bei Vergütung des Anwalts für die Gewährung von Beratungshilfe

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 1008, 2501
    Beratungshilfe: Kein Mehrvertretungszuschlag bei reiner Beratung

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 1008, 2501
    Beratungshilfe: Kein Mehrvertretungszuschlag bei reiner Beratung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 2501 ; RVG -VV Nr. 1008
    Anwaltsgebühren im Rahmen der Beratungshilfe bei Beratung mehrerer Personen

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 2501 ; RVG -VV Nr. 1008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1697
  • MDR 2018, 829
  • AnwBl 2018, 302
  • AnwBl Online 2018, 442
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 06.02.2007 - 1 W 243/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Erhöhungsgebühr wegen der Beratung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17
    So wurde denn auch die umfangreiche Reformierung der Vorschriften des RVG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), mit welchem sowohl Nr. 1008 als auch die für die Beratungshilfehilfe geltenden Nr. 2500 ff des VV RVG geändert wurden, nicht zum Anlass genommen, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des Mehrvertretungszuschlages auf Nr. 2501 VV RVG vorzunehmen, obwohl - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - die Frage der Erhöhung der Beratungsgebühr bereits unter der Geltung der BRAGO umstritten war (vgl. hierzu insbesondere KG MDR 2007, 805 [KG Berlin 06.02.2007 - 1 W 243/06] m.w.N.).

    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12

    Beratungshilfe: Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17
    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17
    Mit der Einführung der Beratungshilfe ist der Gesetzgeber der verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtung zur Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit aller Bürger auch im außergerichtlichen Bereich nachgekommen und hat diese im Laufe der Zeit insbesondere unter Beachtung der vom BVerfG aufgegestellten Anforderungen fortentwickelt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2009, 209 [BVerfG 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06] m.w.N.; Groß, a.a.O., Einl. BerH Rn. 1ff).
  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17
    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12

    Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV-RVG bei Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17
    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).
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