Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Gewinnanteile an einer in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Anwaltskanzlei nach deren Beendigung
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 721
Anspruch auf Gewinnanteil nach Beendigung der GbR - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewinnanteile an einer in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Anwaltskanzlei nach deren Beendigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705 ; BGB § 721 Abs. 1 ; BGB § 738 Abs. 1
Rechtsstellung des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft nach deren Beendigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nach Beendigung einer GbR besteht kein Gewinnanspruch mehr!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Auseinandersetzung einer GbR (hier: Anwaltskanzlei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein vertraglicher Anspruch auf Gewinnanteil nach Beendigung der GbR
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 13.08.2015 - 4 O 311/14: OLG Frankfurt
- OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
- OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 967
- NZG 2018, 1141
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15
Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Folge eines einstimmigen Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO betreffend den erstinstanzlichen Streitgegenstand ist, dass die Klageerweiterung ihre Wirkung verliert (BGH, Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15 -, juris).Mit beidem ist es nicht vereinbar, in die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO auch die Frage der Begründetheit einer zweitinstanzlichen Klageerweiterung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 03.11 2016 - III ZR 84/15 -, juris).
- BGH, 17.05.2011 - II ZR 285/09
Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Diese sind vielmehr als unselbstständige Rechnungsposten in die Schlussrechnung aufzunehmen, deren Saldo ergibt, wer von wem noch etwas zu fordern hat (NZG 2011, 858 [BGH 17.05.2011 - II ZR 285/09] , beck-online).cc) Einzelansprüche können abweichend von dem Grundsatz der Durchsetzungssperre schließlich noch dann gesondert verfolgt werden, wenn sich aus dem Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt, dass sie im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder des Ausscheidens eines Gesellschafters ihre Selbstständigkeit behalten sollen (BGH, NZG 2011, 858 [BGH 17.05.2011 - II ZR 285/09] , beck-online).
- BGH, 10.05.1993 - II ZR 111/92
Höhe des Leistungsanspruchs bei lückenhaftem Vortrag zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Von dem Grundsatz, dass im Abwicklungsstadium ein Gesellschafter von dem anderen nichts verlangen kann, solange nicht eine abgeschlossene Auseinandersetzungsrechnung vorliegt, ist nämlich dann eine Ausnahme zu machen, wenn feststeht, dass ihm jedenfalls ein bestimmter Betrag zusteht (BGH Urt. v. 10.5. 1993, II ZR 111/92, DStR 1993, 922;… BGH Urt. v. 27.3.1995, II ZR 3/94, DStR 1995, 1200, beck-online).
- KG, 03.03.2009 - 7 U 132/08
Hinweispflicht des Gerichts: Grenzen bei Unschlüssigkeit des Parteivortrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Hat im Anwaltsprozess der Gegner eine Partei auf die Unschlüssigkeit ihres Vortrages aufmerksam gemacht, bedarf es keines Hinweises des Gerichtes (KG Beschl. v. 3.3.2009 - 7 U 132/08, BeckRS 2009, 08164, beck-online). - BGH, 14.01.1980 - II ZR 218/78
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
bb) Nach der Rechtsprechung des BGH kann einem Gesellschafter schon während des Abwicklungsstadiums ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn der andere Gesellschafter sich den wesentlichen Teil der Güter der Gesellschaft ohne Gegenleistung nutzbar macht (Urt. v. 14.1.1980, II ZR 218/78, NJW 1980, 1628, WM 1980, 496). - BGH, 27.03.1995 - II ZR 3/94
Geschäftsführung in der Abwicklungsgesellschaft - Liquidation einer Gesellschaft …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Von dem Grundsatz, dass im Abwicklungsstadium ein Gesellschafter von dem anderen nichts verlangen kann, solange nicht eine abgeschlossene Auseinandersetzungsrechnung vorliegt, ist nämlich dann eine Ausnahme zu machen, wenn feststeht, dass ihm jedenfalls ein bestimmter Betrag zusteht (…BGH Urt. v. 10.5. 1993, II ZR 111/92, DStR 1993, 922; BGH Urt. v. 27.3.1995, II ZR 3/94, DStR 1995, 1200, beck-online). - BGH, 19.07.2010 - II ZR 57/09
Ausscheiden eines Gesellschafters: Erstellung der Abfindungsbilanz ist keine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Soweit neben oder statt des periodischen Gewinnanspruchs ein Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens in Betracht zu ziehen ist, entsteht dieser nach der Rechtsprechung des BGH zwar grundsätzlich mit dem Ausscheiden des Gesellschafters und kann nach seiner Fälligkeit geltend gemacht bzw. mit der Klage durchgesetzt werden (BGH, Urteil vom 19. Juli 2010 - II ZR 57/09 -, Rn. 8, juris). - BGH, 06.04.1981 - II ZR 186/80
Verjährung des gesellschaftsvertraglichen Gewinnanspruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Die Feststellung der Bilanz ist Voraussetzung für den Gewinnanspruch des Gesellschafters, so dass ohne Feststellung der Bilanz die Verjährungsfrist nicht anläuft (BGH, Urteil vom 06. April 1981 - II ZR 186/80 -, BGHZ 80, 357-360, Rn. 10). - BGH, 04.07.1968 - II ZR 47/68
Absichtliche Verzögerung der Liquidation durch einen Gesellschafter - Auflösung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
aa) Ein Gesellschafter, der die Liquidation absichtlich verzögert, kann sich wegen eines gegen ihn gerichteten persönlichen Schadensersatzanspruches eines Mitgesellschafters nicht auf den im Regelfall geltenden Grundsatz berufen, ein solcher Anspruch sei seit der Auflösung der Gesellschaft nur noch ein Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung, der selbständig nicht mehr geltend gemacht werden könne (BGH, Urteil vom 4.7. 1968 - II ZR 47/68; NJW 1968, 2005, beck-online).
- OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 239/20
Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung …
Die Feststellung der Bilanz ist Voraussetzung für den Gewinnanspruch des Gesellschafters (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 U 176/15 -, Rn. 19, juris).