Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.03.2011 - 4 WF 198/10 |
Volltextveröffentlichung
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO 115 Abs. 1; SGB XII 82 Abs. 2 Nr. 4; DurchführungsVO zu § 82 Abs. 2 SGB XII 3 Abs. 6 Nr. 2a
Verfahrenskostenhilfe, Werbungskosten, Fahrtkosten, Kraftfahrzeug, Pauschale; Fahrtkosten, Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe, Pauschale
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- OLG Karlsruhe, 29.01.2009 - 2 UF 102/08
Berechnung berufsbedingter Fahrtkosten im Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2011 - 4 WF 198/10
Teilweise wird auch auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte oder die in JVEG für die Zeugenentschädigung vorgesehenen Pauschalen abgestellt (zum Meinungsstand vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 54; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 1165).Das Sozialhilferecht wird hingegen dadurch geprägt, dass es eine Mindestsicherung garantiert, falls sich der Betreffende nicht selbst helfen kann (so OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 1165).
Die Annahme, dass eine in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende Partei monatliche Rücklagen bildet, um sich alle vier Jahre ein Neufahrzeug kaufen zu können, erscheint dem Senat weder wirklichkeitsnah noch sozialhilferechtlich billigenswert (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 1165).
- OLG Celle, 09.07.2009 - 12 WF 132/09
Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens i.R.d. Prozesskostenhilfe sind …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2011 - 4 WF 198/10
Teilweise wird auch auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte oder die in JVEG für die Zeugenentschädigung vorgesehenen Pauschalen abgestellt (zum Meinungsstand vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 54; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 1165). - OLG Karlsruhe, 26.07.2007 - 5 WF 63/07
Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen; Höhe der Fahrtkosten zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2011 - 4 WF 198/10
Soweit der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe ausführt, bei der Rechtsverordnung handele es sich lediglich um eine Verwaltungsvorschrift, an welche die Gerichte nicht gebunden seien (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 69), verkennt er den Charakter der Verordnung als materielles Recht, welches von den Gerichten im Rahmen seines Geltungsbereichs zwingend anzuwenden ist.