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   OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 18 W 45/14   

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https://dejure.org/2014,10061
OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 18 W 45/14 (https://dejure.org/2014,10061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2014 - 18 W 45/14 (https://dejure.org/2014,10061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2014 - 18 W 45/14 (https://dejure.org/2014,10061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 2 GKG, § 58 GKG
    Anwendbarkeit des § 39 II GKG auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit der Wertobergrenze für die Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 Abs. 2; GKG § 58
    Wertobergrenze für die Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 18 W 45/14
    Zu in diesen Bereich vorstoßenden Erwägungen bestände ggf. dann Anlass, wenn eine Regelungslücke festzustellen und im Wege der analogen Gesetzesanwendung eine vergleichbare Interessenlage zu suchen wäre (Nicht/Schild a.a.O.) oder die gefundene gesetzliche Regelung geeignet wäre, verfassungsrechtliche Bedenken etwa im Hinblick auf den Justizgewährungsanspruch (BVerfG NJW 1992, 1673) zu erzeugen.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 15 U 273/10

    Fehlende Prozessführungsbefugnis nach Erlöschen des Amts des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 18 W 45/14
    Denn nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gehen die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse sowie die Prozessführungs- bzw. Beschwerdebefugnis wieder auf die Beschwerdegegnerin als Insolvenzschuldnerin zurück, § 259 I InsO (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 15 U 273/10 -, juris).
  • OLG Naumburg, 03.08.2011 - 2 W 77/10

    Gerichtskostenhaftung: Inanspruchnahme eines anderen Kostenschuldners bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 18 W 45/14
    An diese Zulassung ist der Senat gemäß § 66 IV S. 4 i.V.m. III S. 4 GKG gebunden (z.B. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. August 2011 - 2 W 77/10 -, juris).
  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 245/05

    Geschäftswert eines Insolvenzantragsverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 18 W 45/14
    Dies hält einer rechtlichen Überprüfung (§ 66 IV S. 1 GKG) Stand (siehe i.E., aber ohne weitere Begründung: BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - IX ZB 245/05 -, juris).
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