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   OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18   

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https://dejure.org/2019,37001
OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18 (https://dejure.org/2019,37001)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2019 - 20 W 41/18 (https://dejure.org/2019,37001)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2019 - 20 W 41/18 (https://dejure.org/2019,37001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil - Eintragung in das Handelsregister?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil - Eintragung in das Handelsregister?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 15/11

    Dauertestamentsvollstreckung über Nachlass eines Kommanditisten: Eintragung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2012 (Az.: II ZB 15/11, zitiert nach juris) betreffe nur den Fall einer Dauertestamentsvollstreckung im Sinne von § 2209 BGB; den hier vorliegenden Fall, dass lediglich eine Auseinandersetzungsvollstreckung vorliege, habe der Bundesgerichtshof damit nicht entschieden.

    Im Hinblick auf die Eintragung eines entsprechenden Testamentsvollstreckervermerks in das Handelsregister sei somit vorliegend auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2012 (a.a.O.) anwendbar.

    Vielmehr spricht gerade auch der in der Anmeldung enthaltene Hinweis "Es wird rein vorsorglich darauf hingewiesen, dass dies in das Handelsregister einzutragen ist" unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2012 (Az. II ZB 15/11, zitiert nach juris) gegen eine derartige, auch auf die Eintragung des Namens der Testamentsvollstreckerin bezogene Anmeldung.

    Der Senat ist der - das Registergericht nicht bindenden - Auffassung, dass schon ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs an einer derartigen Eintragung des Namens des Testamentsvollstreckers nicht besteht (vgl. zu dieser Voraussetzung u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.02.2012, a.a.O., Rn. 16, und Beschluss vom 24.02.2015, Az.: II ZB 17/14, Rn. 12, m.w.N., zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2012 (a.a.O; mittelbar bestätigt im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2015, a.a.O., insb. Rn. 16, 18 und 20, nach juris), die anlässlich einer im dortigen konkreten Fall vorliegenden Dauertestamentsvollstreckung über den Nachlass eines Kommanditisten ergangen ist, kann "jedenfalls" in diesem Fall ein entsprechender Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister eingetragen werden (wegen der Begründung, vergleiche dort insb. Rn. 15 ff - nach juris - mit vielfältigen Nachweisen zu dieser bislang streitigen Rechtsfrage).

    Somit kann hier auch die vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 14.02.2012 (a.a.O.) nicht entschiedene Frage offen bleiben, ob - wie die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerinnen unter Berufung auf Reimann (in Staudinger, BGB, 2016, Vor. §§ 2197-2228, Rn. 133) meinen - selbst dann, wenn die Beteiligte zu 2) nur Abwicklungstestamentsvollstreckerin sei, der Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen sei, weil die haftungsrechtlichen Auswirkungen einer Testamentsvollstreckung nicht alleine beim Vorliegen einer Dauertestamentsvollstreckung bestünden, sondern im selben Ausmaß auch beim Vorliegen einer Abwicklungstestamentsvollstreckung.

  • BGH, 24.02.2015 - II ZB 17/14

    Handelsregistersache: Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Der Senat ist der - das Registergericht nicht bindenden - Auffassung, dass schon ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs an einer derartigen Eintragung des Namens des Testamentsvollstreckers nicht besteht (vgl. zu dieser Voraussetzung u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.02.2012, a.a.O., Rn. 16, und Beschluss vom 24.02.2015, Az.: II ZB 17/14, Rn. 12, m.w.N., zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2012 (a.a.O; mittelbar bestätigt im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2015, a.a.O., insb. Rn. 16, 18 und 20, nach juris), die anlässlich einer im dortigen konkreten Fall vorliegenden Dauertestamentsvollstreckung über den Nachlass eines Kommanditisten ergangen ist, kann "jedenfalls" in diesem Fall ein entsprechender Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister eingetragen werden (wegen der Begründung, vergleiche dort insb. Rn. 15 ff - nach juris - mit vielfältigen Nachweisen zu dieser bislang streitigen Rechtsfrage).

  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 03.07.1989, Az.: II ZB 1/89, zitiert nach juris) komme es alleine darauf an, ob ein Kommanditanteil im konkreten Fall der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliege; sei dies der Fall, dann sei er auch anmeldebefugt.

    Allerdings weist die Beteiligte zu 3) - was auch von den Antragstellerinnen eingeräumt wird - im Ansatz zutreffend darauf hin, dass nach allgemeiner Auffassung der Kommanditanteil eines Gesellschafters bei Fortsetzung der werbenden Gesellschaft mit den Erben im Wege der Einzelrechtsnachfolge unmittelbar auf den/oder die Erben übergeht, die nach der letztwilligen Verfügung und dem Gesellschaftsvertrag zum Nachfolger bestimmt sind (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.07.1989, Az.: II ZB 1/89, zitiert nach juris, Rn. 11, mit weiteren Nachweisen zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

  • OLG München, 25.02.2013 - 34 Wx 30/13

    Vermächtnisvollstreckung: Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Somit kommt es entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 3) nicht darauf an, dass vorliegend die Vermächtniserfüllung durch Übertragung des Kommanditanteils des Erblassers auf deren Kinder - aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen heraus auch immer - noch immer nicht erfolgt ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG München, Beschluss vom 25.02.2013, Az. 34 Wx 30/13, zitiert nach juris, Rn. 10, 11, wonach eine ausdrückliche oder konkludente Annahme eines Vermächtnisses keine Voraussetzung dafür ist, dass die Befugnisse selbst eines Vermächtnisvollstreckers eintreten, da dieser schon nach Anfall der Erbschaft tätig werden können müsse, um vor einer Annahme des Vermächtnisses dieses zu sichern, nachdem dieses gemäß § 2176 BGB bereits mit dem Erbfall angefallen ist).
  • OVG Sachsen, 17.11.2016 - 3 B 199/16

    Lebensunterhalt, Sicherung Regelfall, Ausnahme Krankheit, Härtefall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Soweit die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3) insoweit zur Begründung auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf in NJW 1961, 561, 562 (= Beschluss vom 28.09.1960, Az. 3 B 199/16, hier zitiert nach beck-online) Bezug nehmen, und ausführen, dass dann, wenn dem Erben oder einem Dritten vom Erblasser indes ein Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand eingeräumt werde, das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers nach § 2205 BGB insoweit ausgeschlossen sei, ist dieser Entscheidung für den vorliegenden Fall nichts entscheidendes zu entnehmen.
  • OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 W 636/10

    Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Anmeldung eines Gesellschafterwechsels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Denn in diesem Fall sei für eine Verwaltung des Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker kein Raum, so dass die Befugnis des Testamentsvollstreckers entfalle, die Beteiligung an der Gesellschaft als Teil des Nachlasses unter den Miterben auseinanderzusetzen und bis dahin zu verwalten (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009, Az. 31 Wx 115/08, Rn. 5 f; OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2010, Az. 15 W 636/10, Rn. 2; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 07.03.1991, Az. 1 W 3124/88, Rn. 10; jeweils zitiert nach juris; Thiessen in Staub, HGB, Großkommentar, 5. Aufl., 2014, § 177, Rn. 30; Haas/Mock in Röhricht/von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., 2014, § 177, Rn. 18).
  • KG, 07.03.1991 - 1 W 3124/88

    Anmeldung; Anmeldungsbefugnis; Testamentsvollstrecker; Handelsregister;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Denn in diesem Fall sei für eine Verwaltung des Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker kein Raum, so dass die Befugnis des Testamentsvollstreckers entfalle, die Beteiligung an der Gesellschaft als Teil des Nachlasses unter den Miterben auseinanderzusetzen und bis dahin zu verwalten (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009, Az. 31 Wx 115/08, Rn. 5 f; OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2010, Az. 15 W 636/10, Rn. 2; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 07.03.1991, Az. 1 W 3124/88, Rn. 10; jeweils zitiert nach juris; Thiessen in Staub, HGB, Großkommentar, 5. Aufl., 2014, § 177, Rn. 30; Haas/Mock in Röhricht/von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., 2014, § 177, Rn. 18).
  • OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08

    Testamentsvollstreckung: Befugnis des Abwicklungsvollstreckers zur Anmeldung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18
    Denn in diesem Fall sei für eine Verwaltung des Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker kein Raum, so dass die Befugnis des Testamentsvollstreckers entfalle, die Beteiligung an der Gesellschaft als Teil des Nachlasses unter den Miterben auseinanderzusetzen und bis dahin zu verwalten (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009, Az. 31 Wx 115/08, Rn. 5 f; OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2010, Az. 15 W 636/10, Rn. 2; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 07.03.1991, Az. 1 W 3124/88, Rn. 10; jeweils zitiert nach juris; Thiessen in Staub, HGB, Großkommentar, 5. Aufl., 2014, § 177, Rn. 30; Haas/Mock in Röhricht/von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., 2014, § 177, Rn. 18).
  • KG, 15.12.2022 - 22 W 55/22

    Voraussetzungen für Vorliegen einer Dauertestamentsvollstreckung

    Insoweit ist ein erforderliches erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs an der entsprechenden Information nicht gegeben, weil diese Information - soweit im Einzelfall erforderlich - dem erteilten Testamentsvollstreckerzeugnis entnommen werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. April 2019 - 20 W 41/18 -, Rn. 52, juris).
  • KG, 14.12.2022 - 22 W 55/22

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Keine Umdeutung

    Insoweit ist ein erforderliches erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs an der entsprechenden Information nicht gegeben, weil diese Information - soweit im Einzelfall erforderlich - dem erteilten Testamentsvollstreckerzeugnis entnommen werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. April 2019 - 20 W 41/18 -, Rn. 52, juris).
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