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   OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9246
OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04 (https://dejure.org/2004,9246)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2004 - 11 U 5/04 (https://dejure.org/2004,9246)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 11 U 5/04 (https://dejure.org/2004,9246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, § 2 Abs 1 TDG, § 8 TDG
    Recht am eigenen Bild: Übersendung von Papierabzügen von im Internet zugänglichen Fotos von Privatpersonen an beliebige dritte Besteller

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Veröffentlichung von Fotografien im Internet; Vertrieb von Papierabzügen dieser Bilder; Vorliegen einer Einwilligung; Kindergruppe als Hauptmotiv oder Beiwerk eines Bildes

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Verbreitung von Privatfotos über das Internet - Online-Fotoservice

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KUG § 22 § 23; TDG § 2 Abs. 1 § 8
    Zulässigkeit der Übersendung von Fotografien an beliebige dritte Besteller durch einen Online-Fotoservice

Besprechungen u.ä.

  • stoppandstopp.com PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 22 KUG; § 23 KUG; § 2 TDG; § 8 TDG
    Verbreitung von Privatfotos über das Internet - Online-Fotoservice (RA Dr. Alexander H. Stopp; MMR 2004, 685)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 683
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 13.11.1987 - 21 U 2979/87

    Nackte im Englischen Garten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04
    Eine "Versammlung" oder ein "ähnlicher Vorgang" darf nach § 23 I Nr. 3 KUG nur dann ohne Einwilligung gezeigt werden, wenn die Versammlung insgesamt oder zumindest ein repräsentativer Ausschnitt hiervon als Vorgang gezeigt wird, nicht dagegen, wenn einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sind (OLG München NJW 1988, 915, Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 23 KUG, Rz.19).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04
    Ein derartiges Verhalten ist seit jeher als urheberrechtliche Verletzungshandlung angesehen worden (vgl. BGHZ 14, 163, 175; Lütje, in: Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 2000, § 97, Rz.32).
  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 3 O 402/18

    1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§

    Hierbei ist vom Vorgang der Verbreitung auch die unkörperliche Übermittlung erfasst (OLG Frankfurt a.M. MMR 2004, 683; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.05.2015 - 2-03 O 452/14, MMR 2016, 482; Dreier/Schulze-Specht, UrhG, 6. Aufl. 2018, § 22 KUG Rn. 9; Wenzel/v.Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 139; a.A. BeckOK-InfoMedienR/Herrmann, 24. Ed. 1.5.2019, § 22 KUG Rn. 11).
  • LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21

    Lichtbild Internet Unterlassungsanspruch Lizenzschadensersatz Stufenklage

    Die Versammlung oder der Aufzug muss also als Vorgang gezeigt werden, nur - einzelne oder mehrere - Individuen dürfen nicht abgebildet werden (OLG Dresden, BeckRS 2019, 9463 Rn. 12; OLG Frankfurt a. M., MMR 2004, 683; OLG München, NJW 1988, 915).
  • AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14

    Dash Cam im Straßenverkehr

    Ein Ausnahmetatbestand liegt nicht vor, insbesondere sind die abgebildeten Personen nicht bloßes "Beiwerk", sondern ihre Aufzeichnung ist im Gegenteil gerade das Ziel des Verwenders (vgl. OLG Frankfurt a. M. MMR 2004, 683 f.; Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht/Engels, KunstUrhG, § 23, Rn 13 "Hauptmotiv").
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850

    Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung;

    Eine Versammlung darf nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG nur dann ohne Einwilligung gezeigt werden, wenn die Versammlung insgesamt oder zumindest ein repräsentativer Ausschnitt hiervon als Vorgang gezeigt wird, nicht dagegen, wenn einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt v. 15.6.2004, 11 U 5/04 - juris Rn. 20).
  • VG Würzburg, 24.04.2013 - W 5 S 13.347

    Versammlungsverbot; Auflagen

    Etwas anderes gilt schon für die Abbildung einzelner oder mehrerer Individuen (OLG Frankfurt, U. v. 15.6.2004 Nr. 11 U 5/04; OLG München, U.v. 13.11.1987 Nr. 21 U 2979/87, NJW 88, 915).
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