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   OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 3 WF 178/10   

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https://dejure.org/2010,29691
OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 3 WF 178/10 (https://dejure.org/2010,29691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2010 - 3 WF 178/10 (https://dejure.org/2010,29691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 3 WF 178/10 (https://dejure.org/2010,29691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1632 Abs 1 BGB, § 38 FamFG, § 162 Abs 1 FamFG, § 42 ZPO
    Ablehnung eines Familienrichters durch das Jugendamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Familienrichters durch das Jugendamt

  • dijuf.de PDF, S. 51

    § 42 SGB VIII, § 1632 Abs. 1 BGB, §§ 38, 42, 162Abs. 1 FamFG
    Ablehnung eines Familienrichters als befangen wegen Herausgabeanordnung im Eilverfahren eines in Obhut genommenen Kindes ohne Anhörung des Jugendamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 3 WF 178/10
    Bloße Irrtümer, Fehlvorstellungen und Nachlässigkeiten, die objektiv willkürliche Entscheidungen nach sich ziehen können und oftmals deren Ursache sind, führen nicht zwingend zu dem Schluss, der Richter sei deshalb nicht mehr in der Lage, sich der Sache unvoreingenommen anzunehmen (OLGR Frankfurt 2002, 250-253).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 3 WF 178/10
    Hinzu kommen muss vielmehr, dass Gründe hervortreten, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf Voreingenommenheit beruht (vgl. BAG v. 29.10.1992 - 5 AZR 377/92, MDR 1993, 383 = NJW 1993, 879; (Zöller, ZPO, 28.Aufl., § 42, Rn.28).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2019 - 5 WF 190/19

    Ablehnung eines Familienrichters: Besorgnis der Befangenheit bei Anhörung eines

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters nach den vorgenannten Maßstäben bei den dadurch betroffenen Beteiligten den Anschein einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Handlungsweise erweckt, was insbesondere bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör der Fall sein kann (OLG Frankfurt vom 15.07.2010 - 3 WF 178/10, juris Rn. 10; OLG Köln FamRZ 2001, 1003, juris Rn. 12; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 23 m.w.N.).
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