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   OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08   

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OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08 (https://dejure.org/2008,11130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2008 - 19 U 153/08 (https://dejure.org/2008,11130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2008 - 19 U 153/08 (https://dejure.org/2008,11130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 241 BGB, § 311 BGB, § 781 BGB
    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit einer Zahlungszusage als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • verkehrslexikon.de

    Zur rechtlichen Bewertung des Abrechnungsschreibens einer Versicherung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § 311; ; BGB § 781

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241; BGB § 311; BGB § 781
    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Haftpflichtversicherer durch Mitteilung der Anerkennung einzelner Schadenspositionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers; Auslegung eines Briefes des Haftpflichtversicherers als Schuldanerkenntnis; Auflistung verschiedener Schadenspositionen und Zahlungsbeträge unter der Überschrift "wir zahlen heute an Sie ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Zugleich wird beim bestätigenden Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (BGH NJW 1963, 2316; RuS 1984, 67).
  • OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02

    Mitteilung über Kapitalbetrag einer Lebensversicherung kein Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Das vertraglich bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem sog. konstitutiven Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB und einem Anerkenntnis, das keinen rechtsgeschäftlichen Willen verkörpert, allgemein anerkannt (BGHZ 66, 250; WM 1976.689; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 781 Rn. 3).
  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
  • BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 110/71

    Abschluss eines Kaufvertrages mit einer schweizerischen Firma - Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Dieses Verhalten kann unter Beachtung des Empfängerhorizonts eindeutig nur dahin verstanden werden, dass sich die Beklagte bezüglich ihrer Ersatzverpflichtung in der Weise bewusst festgelegt hat, dass die Haftungsfrage hinsichtlich der einzelnen genannten Schadenspositionen, denen jeweils Erstattungsbeträge zugeordnet wurden, abschließend in der Weise geklärt werden sollte und sie mithin insoweit keine Einwendungen mehr erheben wollte, die ihr zu dieser Zeit bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnen musste (BGH NJW 1973, 39).
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Vor der Erklärung der Beklagten in ihrem Schreiben vom 20.8.2007 bestand Streit oder zumindest subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld und/oder einzelner Positionen (BGH NJW 1995, 960, 961 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs einer i.R.e. Verkehrsunfalls durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im

    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2006, Az. 12 U 449/05; OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbaren und mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und auf die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (Senat, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362 mit Hinweis auf BGH NJW 1963, 2316; BGH RuS 1984, 67).
  • OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12

    Tierhalterin haftet nicht für hengstischen Ausbruch ihres Wallachs

    Selbst wenn man in der Abrechnung ein Angebot auf Abschluss eines Schuldanerkenntnisses sehen wollte, fehlt es an der korrespondierenden Annahmeerklärung durch den Kläger (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 16 U 51/16

    Gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII

    Das setzt voraus, dass die Beteiligten einen nachvollziehbaren Anlass für ein Schuldanerkenntnis haben, insbesondere Streit oder zumindest Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne Einwendungen herrscht und damit der Wille erkennbar wird, diese Unsicherheit durch vertragliche Vereinbarung zu beseitigen (BGH aaO; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07, iuris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. August 2008 - 19 U 153/08, iuris Rn 5).

    In dem vom OLG Frankfurt am 15. August 2008 (Az.: 19 U 153/08) entschiedenen Fall, lag dem ebenfalls ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von

    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2006 - 12 U 449/05, juris; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.
  • LG Köln, 03.09.2019 - 31 O 276/17
    Das bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis verstärkt den in Rede stehenden Anspruch unter Beibehaltung des Anspruchsgrunds dadurch, dass dieser insgesamt oder in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entzogen und (insoweit) endgültig festgelegt wird (OLG Frankfurt NJOZ 2009, 2044).

    An der Annahme bestehen schon deshalb keine Zweifel, weil die Beklagte die Leistung so wie von der Klägerseite beantragt, zugesagt hat (OLG Frankfurt NJOZ 2009, 2044).

    Die formale Annahmeerklärung ist des Gläubigers ist nach § 151 S. 1 BGB verzichtbar (OLG Frankfurt NJOZ 2009, 2044; Staudinger/Marburger, 2015, Rn. 9; BeckOK BGB/Gehrlein, 50. Ed. 1.5.2019, BGB § 781 Rn. 7).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    Darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten (OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris m.w.N.; OLG Hamm VersR 1998, 1538; OLGR Frankfurt 2009, 362).
  • OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16

    Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der

    Zugleich wird beim deklaratorischen Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2008, Az: 19 U 153/08, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 07.06.2023 - 7 U 15/23
    Teilt die dem Grunde nach einstandspflichtige gesetzliche Haftpflichtversicherung dem Geschädigten nach vorangegangener Korrespondenz, die auch das Verlangen nach Vorlage von Urkunden und Belegen zum Zwecke der Überprüfung der vom Geschädigten geltend gemachten Schadenspositionen zum Gegenstand hatte, mit, dass sie hinsichtlich einzeln aufgeführter Positionen diesen jeweils zugeordnete Beträge zahlen werde, handelt es sich bei dieser Mitteilung um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis und nicht lediglich um eine ohne Rechtsbindungswillen abgegebene unverbindliche Mitteilung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.8.2008,19 U 153/08, juris).
  • KG, 11.04.2011 - 22 U 1/10

    Zum Regulierungsverhalten der Versicherung als deklaratorisches

    Zwar kann in einer Mitteilung einer Versicherung an den Geschädigten, sie werde auf bestimmte geltend gemachte Schadenpositionen leisten, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegen, wenn hierdurch eine zwischen den Parteien bestehende Ungewissheit über den Haftungsgrund oder die Forderungshöhe unter Verzicht auf bereits bekannt Einwendungen beseitigt werden soll (etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 15. August 2008 - 19 U 153/08).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2018 - 26 O 302/17
  • LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
  • AG Wuppertal, 28.10.2021 - 31 C 79/21
  • AG Bremen, 30.07.2020 - 10 C 3/20
  • LG Dresden, 13.04.2015 - 3 S 597/14
  • AG Emden, 23.05.2013 - 5 C 135/13
  • LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11

    Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwands aus dem Wiederbeschaffungswert des

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