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   OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11   

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https://dejure.org/2011,71563
OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11 (https://dejure.org/2011,71563)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2011 - 18 W 175/11 (https://dejure.org/2011,71563)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2011 - 18 W 175/11 (https://dejure.org/2011,71563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kostenfestsetzung: Kosten für elektronische Reproduktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung: Kosten für elektronische Reproduktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11
    Die Einholung eines Privatgutachtens während eines Rechtsstreits kann auch dann ausnahmsweise im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig sein, wenn das Gericht eine Substantiierung des Vortrags verlangt, die ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1995, Az.: 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 - zitiert nach juris), die Partei nur auf der Basis eines Privatgutachtens in der Lage ist, substantiiert und sachgerecht schriftsätzlich im Rechtsstreit vorzutragen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 15 W 109/07, IBR 2008, 626 - zitiert nach juris) oder auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen (HansOLG Bremen, Beschluss vom 28.04.2008, Az.: 2 W 41/08, OLGR Bremen 2008, 675-676 - zitiert nach juris).

    Schließlich kann die Einholung eines Privatgutachtens notwendig sein, wenn die Partei dieses benötigt, um die Feststellungen eines gerichtlichen Sachverständigen zu überprüfen und zu widerlegen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1995, Az.: 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 - zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11
    Es ist anerkannt, dass es während eines Rechtsstreits Sache des Gerichts ist, Beweiserhebungen durch Einholung von Sachverständigengutachten durchzuführen, weshalb Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachten grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007, Az.: 8 W 265/07, ZEV 2007, 536, 537 - zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11
    Die Einholung eines Privatgutachtens während eines Rechtsstreits kann auch dann ausnahmsweise im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig sein, wenn das Gericht eine Substantiierung des Vortrags verlangt, die ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1995, Az.: 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 - zitiert nach juris), die Partei nur auf der Basis eines Privatgutachtens in der Lage ist, substantiiert und sachgerecht schriftsätzlich im Rechtsstreit vorzutragen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 15 W 109/07, IBR 2008, 626 - zitiert nach juris) oder auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen (HansOLG Bremen, Beschluss vom 28.04.2008, Az.: 2 W 41/08, OLGR Bremen 2008, 675-676 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11
    Ausnahmen kommen nur dann in Betracht, wenn das Privatgutachten zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" erforderlich ist, weil der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat (vgl. OLG Stuttgart a. a. O.) oder die fachunkundige Partei erst durch das Gutachten in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007, Az.: 15 W 7/07, BauR 2007, 1450-1452 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 5 W 109/06

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11
    Die Einholung eines Privatgutachtens während eines Rechtsstreits kann auch dann ausnahmsweise im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig sein, wenn das Gericht eine Substantiierung des Vortrags verlangt, die ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1995, Az.: 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 - zitiert nach juris), die Partei nur auf der Basis eines Privatgutachtens in der Lage ist, substantiiert und sachgerecht schriftsätzlich im Rechtsstreit vorzutragen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 15 W 109/07, IBR 2008, 626 - zitiert nach juris) oder auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen (HansOLG Bremen, Beschluss vom 28.04.2008, Az.: 2 W 41/08, OLGR Bremen 2008, 675-676 - zitiert nach juris).
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