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   OLG Frankfurt, 15.08.2013 - 6 U 269/07   

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https://dejure.org/2013,61991
OLG Frankfurt, 15.08.2013 - 6 U 269/07 (https://dejure.org/2013,61991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2013 - 6 U 269/07 (https://dejure.org/2013,61991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2013 - 6 U 269/07 (https://dejure.org/2013,61991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 MarkenG
    Anforderungen an den Grad der Branchennähe zur Bejahung einer Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken mit dem Unternehmensschlagwort "BCC"

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 15 Abs. 4 ; MarkenG § 51 Abs. 1
    Verwechslungsgefahr zweier Marken mit dem Unternehmensschlagwort "BCC"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 15
    Anforderungen an den Grad der Branchennähe zur Bejahung einer Verwechslungsgefahr

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2013 - 6 U 269/07
    In der Grundsatzentscheidung "DB Immobilienfonds" (GRUR 2001, 344), in der der Bundesgerichtshof unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung erstmals die originäre Schutzfähigkeit von nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen bejaht hat, ist ausdrücklich anerkannt worden, dass Mitbewerber durchaus ein nicht von der Hand zu weisendes Interesse an der Verwendung derartiger Abkürzungen haben könnten; diesem Interesse könne aber dadurch Rechnung getragen werden, dass der Schutzbereich durch "strenge Anforderungen an die Verwechslungsgefahr - einschließlich der Branchennähe - auf das erforderliche Maß eingeschränkt wird" (a.a.O. Tz. 23).
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