Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Voraussetzungen des Sorgerechtsentzugs bei Weigerung der Eltern, für einen Schulbesuch ihrer Kinder Sorge zu tragen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern aus religiösen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666a; SGB VIII § 27
Voraussetzungen des Sorgerechtsentzugs bei Weigerung der Eltern, für einen Schulbesuch ihrer Kinder Sorge zu tragen - rechtsportal.de
BGB § 1666a; SGB VIII § 27
Entziehung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern aus religiösen Gründen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulpflichtverletzung - Entziehung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- faz.net (Pressemeldung, 28.08.2014)
Sorgerechtsentzug unverhältnismäßig: Schulverweigerer haben Sorgerecht für ihre Kinder zurück
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine dauerhafte Fremdunterbringung zur Erzwingung der Schulpflicht der Kinder
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine dauerhafte Fremdunterbringung zur Erzwingung der Schulpflicht der Kinder
- spiegel.de (Pressebericht, 28.08.2014)
Sorgerechtsurteil: Religiöse Schulverweigerer bekommen Kinder zurück
- Telepolis (Pressebericht, 29.08.2014)
Schulpflichtverstöße rechtfertigen nicht automatisch den Sorgerechtsentzug
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine dauerhafte Fremdunterbringung zur Erzwingung der Schulpflicht der Kinder
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14
- EGMR, 10.01.2019 - 18925/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1857
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14
An der Eignung fehlt es nicht nur, wenn die Maßnahme die Gefährdung des Kindeswohls nicht beseitigen kann, vielmehr ist sie auch dann ungeeignet, wenn sie mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergeht und diese durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr nicht aufgewogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O., Beschluss vom 11.07.1984, FamRZ 1985, 169; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1677). - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14
Dem entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 31.05.2006 ausgeführt, dass sich der staatliche Erziehungsauftrag nicht nur auf die Vermittlung von Wissen richtet, sondern auch auf die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit und die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die gleichberechtigt und verantwortungsbewusst an demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.05.2006,FamRZ 2006, 1094 ff). - OLG Frankfurt, 18.03.2011 - 2 Ss 413/10
Hessisches Schulgesetz: Schulpflicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14
Da nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Strafsachen die Eltern verpflichtet sind, an jedem einzelnen Tag bei jedem Kind neu zu entscheiden, wie sie der Schulpflicht genüge tun, so dass bei mehreren Verstößen grundsätzlich Tatmehrheit anzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.03.2011, Az.: 2 Ss 413/10, NStZ-RR 2011, 287 bis 288), ist abzuwarten, welche strafrechtlichen Konsequenzen das Verhalten der Kindeseltern nach sich ziehen wird. - BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 87/85
Weigerung das Besuchsrecht zu ermöglichen - Übertragung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14
Denn der Entzug der Teilrechte der elterlichen Sorge setzt voraus, dass die zu treffenden Maßnahmen auch geeignet sind, der drohenden oder bereits eingetretenen Gefahr zu begegnen (BGH, Beschluss vom 12.03.1986, NJW-RR 1986, 1624 [richtig: NJW-RR 1986, 1264 - d. Red.] ; BGH…, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22
Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung
Der teilweise Sorgerechtsentzug und die Anordnung der Pflegschaft stehen zu dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Kindesinteresse auch nicht außer Verhältnis; sie sind in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes geboten (…BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, juris Rn. 15;… OLG Celle vom 02.06.2021 - 21 UF 205/20, juris Rn. 22 m.w.N.;… OLG Nürnberg vom 15.09.2015 - 9 UF 542/15, juris Rn. 13;… OLG Köln vom 02.12.2014 - 4 UF 97/13, juris Rn. 4; OLG Frankfurt a.M. vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14, juris Rn. 14). - OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Schulverweigerung
Von daher steht die Absicht der Kindeseltern, in ein Land ohne Schulpflicht auswandern zu wollen, einer Sorgerechtsentziehung wegen beharrlicher Schulverweigerung nicht zwingend entgegen (Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14 -, FamRZ 2014, 1857).Dabei kann dahinstehen, ob der vom OLG Frankfurt jüngst geäußerten Auffassung, dass eine Verlegung des Wohnsitzes, um der Schulpflicht zu entgehen, eine Einschränkung der elterlichen Rechte unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen könne (Beschluss vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14 -, FamRZ 2014, 1857, 1859), gefolgt werden kann.
- OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22
Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit weder gegen die Schulpflicht noch - im Grundsatz - gegen familiengerichtliche Maßnahmen, mit denen die Schulpflicht nach Maßgabe der §§ 1666, 1666a BGB durchgesetzt werden soll (…BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, juris Rn. 13;… Senat vom 25.08.2022 - 5 UFH 3/22, FamRZ 2022, 1857, juris Rn. 28 f.; KG vom 15.07.2022 - 13 UF 67/22, FamRZ 2022, 1619, 1620;… OLG Celle vom 02.06.2021 - 21 UF 205/20, FamRZ 2022, 111, juris Rn. 22 m.w.N.;… OLG Nürnberg vom 15.09.2015 - 9 UF 542/15, FamRZ 2016, 564, juris Rn. 13;… OLG Köln vom 02.12.2014 - 4 UF 97/13, FamRZ 2015, 675, juris Rn. 4; OLG Frankfurt a.M. vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14, FamRZ 2014, 1857, juris Rn. 14). - OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
Vereitelung des Schulbesuchs von Kindern durch die Eltern
Dieselbe Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 2014, 1857 f.), auch wenn in dem dort entschiedenen Fall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die sorgerechtlichen Maßnahmen aufgehoben worden sind (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, FamRZ 2017, 454 ff.).