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   OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05   

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https://dejure.org/2006,17848
OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05 (https://dejure.org/2006,17848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2006 - 23 U 250/05 (https://dejure.org/2006,17848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2006 - 23 U 250/05 (https://dejure.org/2006,17848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 BGB
    Darlehensvertrag: Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung eines Lebensgefährten

  • Judicialis

    BGB § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme für ein Darlehen wegen krasser finanzieller Überforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme für ein Darlehen wegen krasser finanzieller Überforderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Denn die Klägerin hatte kein für die Beklagte erkennbares eigenes sachliches und persönliches Interesse an der Kreditaufnahme und durfte nicht als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung bzw. Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 973, 974 f. m.w.N.).

    Auch hat allein Herr A in der Vergangenheit das aufgenommene Darlehen vertragsgemäß bedient (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 973, 975).

    Zwar besteht zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit der dem Hauptschuldner persönlich sehr nahestehenden Klägerin ein Mißverhältnis im Sinne einer krassen finanziellen Überforderung (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 973, 975 f. m.w.N.).

    In einem Fall einer krassen finanziellen Überforderung ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, daß sie die ruinöse Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Beklagte als Kreditgeberin dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH, NJW 2005, 973, 975 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Die Sicherung auch künftiger Verbindlichkeiten allein der Klägerin wären für Herrn A als Eigentümer der Immobilie jedenfalls überraschend, da es sich für ihn um Verbindlichkeiten eines Dritten handelt, und wäre aus diesem Grunde nicht Vertragsbestandteil geworden (§ 3 AGBG a.F.; vgl. BGH, NJW 2002, 2710 f.; 1997.2677 f.).

    Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung einer Grundschuld sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern unterliegen der freien Vereinbarung; mangels gesetzlichen Leitbildes der Grundschuldbestellung, an dem davon abweichende oder ergänzende Regelungen zu messen wären, sind sie daher einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG a.F. entzogen (§ 8 AGBG a.F.; vgl. BGH, NJW 2002, 2710 f.; 2001, 1416 f.; 2000, 2675 f.; 1997, 2677; 1991, 3141, 3142 f. m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung einer Grundschuld sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern unterliegen der freien Vereinbarung; mangels gesetzlichen Leitbildes der Grundschuldbestellung, an dem davon abweichende oder ergänzende Regelungen zu messen wären, sind sie daher einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG a.F. entzogen (§ 8 AGBG a.F.; vgl. BGH, NJW 2002, 2710 f.; 2001, 1416 f.; 2000, 2675 f.; 1997, 2677; 1991, 3141, 3142 f. m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96

    Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung einer Grundschuld sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern unterliegen der freien Vereinbarung; mangels gesetzlichen Leitbildes der Grundschuldbestellung, an dem davon abweichende oder ergänzende Regelungen zu messen wären, sind sie daher einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG a.F. entzogen (§ 8 AGBG a.F.; vgl. BGH, NJW 2002, 2710 f.; 2001, 1416 f.; 2000, 2675 f.; 1997, 2677; 1991, 3141, 3142 f. m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung einer Grundschuld sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern unterliegen der freien Vereinbarung; mangels gesetzlichen Leitbildes der Grundschuldbestellung, an dem davon abweichende oder ergänzende Regelungen zu messen wären, sind sie daher einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG a.F. entzogen (§ 8 AGBG a.F.; vgl. BGH, NJW 2002, 2710 f.; 2001, 1416 f.; 2000, 2675 f.; 1997, 2677; 1991, 3141, 3142 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90

    Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung einer Grundschuld sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern unterliegen der freien Vereinbarung; mangels gesetzlichen Leitbildes der Grundschuldbestellung, an dem davon abweichende oder ergänzende Regelungen zu messen wären, sind sie daher einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG a.F. entzogen (§ 8 AGBG a.F.; vgl. BGH, NJW 2002, 2710 f.; 2001, 1416 f.; 2000, 2675 f.; 1997, 2677; 1991, 3141, 3142 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Die Regelungen über verbundene Geschäfte sind auf Realkredite im Sinne des § 3 II Nr. 2 VerbrKrG a.F. nicht anwendbar (BGH, NJW 2005, 664 ff. m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Vielmehr durfte sie davon ausgehen, daß sie ebenso wie der Darlehensnehmer A entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügte oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bediente (vgl. BGH, WM 2004, 172 f.; NJW 2004, 2736, 2741; 2378, 2380).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Diese Sicherheitsleistung beschränkt das Mithaftungsrisiko der Klägerin in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß (vgl. BGH, NJW 2002, 2705 ff.; BGHZ 136, 347, 352 f.; 146, 37, 44 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
    Ist die Annahme eines verbundenen Geschäfts nach § 9 VerbrKrG a.F. gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG a.F. ausgeschlossen, kommt jedenfalls im Anwendungsbereich des § 1 VerbrKrG a.F. ein Rückgriff auf die von der Rechtsprechung zum AbzG aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsätze über das verbundene Geschäft grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH, MDR 2004, 641 ff.).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

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