Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.09.2011 - 3 U 10/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anlageberatung: Hinweispflicht der Bank auf konkretes Emittentenrisiko bei Lehmann-Zertifikaten im August 2008
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von durch die Lehman-Bank emittierten Zertifikaten
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von durch die Lehman-Bank emittierten Zertifikaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.12.2010 - 19 O 144/10
- OLG Frankfurt, 15.09.2011 - 3 U 10/11
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 31.07.2012 - 9 U 31/11
Fehlerhafte Anlageberatung: Darstellung von Lehman-Zertifikaten als "sicher" im …
Dem Wissensstand, den Vorerfahrungen und den Verständnismöglichkeiten des Anlegers einerseits und den Besonderheiten einzelner Risiken der Anlage andererseits entsprechend muss jedoch dem Anleger eine Entscheidungsbasis verschafft werden (OLG Frankfurt, Urteil v. 15.09.2011, 3 U 10/11, Rdnr. 40 - zitiert nach Juris).Ein Anlageberater, der sich - wie hier der Zeuge A - in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, hat sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen (BGH WM 2008, 2166), wozu auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse gehört (OLG Frankfurt, 3 U 10/11, Rn. 38-zitiert nach Juris).
- OLG Saarbrücken, 05.04.2012 - 8 U 7/11
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei Empfehlung von …
Wäre bei ordnungsgemäßer Prüfung ein konkretes Insolvenzrisiko der Emittentin bzw. der Garantiegeberin erkennbar geworden, hätte die Klägerin hierüber aufgeklärt werden müssen (vgl. zu Lehman-Zertifikaten: BGH NJW 2012, 66 ff. Tz. 24, zit. nach juris: für September 2007 verneint; OLG Frankfurt VuR 2011, 465 ff. Tz. 28 ff., zit. nach juris: für den 11.8.2008 aufgrund negativer Berichterstattung in der Wirtschaftspresse im Juni und Juli 2008 bejaht). - OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 3 U 39/12
Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung
Insoweit glaubt die Klägerin, sich auf das Urteil des Senats vom 15.09.2011 (3 U 10/11, abgedruckt in Juris) stützen zu können.
- LG Bielefeld, 01.02.2013 - 7 O 315/10
Schadensersatzansprüche aus Falschberatungen im Zusammenhang mit …
Diese Situation lag aber spätestens im August 2008 vor (OLG Frankfurt, VuR 2011, 465). - OLG München, 05.12.2012 - 19 U 2682/12
Haftung eines Vermögensverwalters für Halteentscheidungen zu Lehman-Zertifikaten
Soweit sich die Klägerin weiterhin auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.09.2011, Gz. 3 U 10/11, bezieht, wird von ihr weiterhin nicht dargelegt, dass das Landgericht hier entsprechenden erstinstanzlichen Sachvortrag der Klägerin übergangen hätte. - OLG Saarbrücken, 25.10.2012 - 8 U 267/11
Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in Index-Zertifikate
Wäre bei ordnungsgemäßer Prüfung ein konkretes Insolvenzrisiko der Emittentin bzw. der Garantiegeberin erkennbar geworden, hätte die Klägerin hierüber aufgeklärt werden müssen (vgl. zu Lehman-Zertifikaten: BGH WM 2011, 2261 ff. Tz. 25, zit. nach juris: für Dezember 2006 verneint; NJW 2012, 66 ff. Tz. 24, zit. nach juris: für September 2007 verneint; OLG Frankfurt VuR 2011, 465 ff. Tz. 28 ff., zit. nach juris: für den 11.8.2008 aufgrund negativer Berichterstattung in der Wirtschaftspresse im Juni und Juli 2008 bejaht). - OLG Hamm, 03.06.2013 - 31 U 183/12
Pflichten des Anlageberaters bei Kapitalanlagen in einem Schiffsfonds
Nach den Feststellungen des Landgerichts, die dieses auf der Grundlage der vom Landgericht vernommenen Zeugen Dr. X und Q2 getroffen hat, hat die Klägerin bewiesen, dass die Zeugin Q2 sie am 17.12.2008 vor Zeichnung des D-Fonds in dem Beratungsgespräch, weder auf die eingeschränkte Fungibilität noch auf das Totalverlustrisiko oder Besonderheiten der Kommanditistenhaftung hingewiesen hat, obwohl die Beklagte die Klägerin über die betreffenden Punkte hätte aufklären müssen (BGH VuR 2011, 465; BGH NJW-RR 2007, 621, 622; OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, BeckRS 2006, 15411).