Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27695
OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,27695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,27695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,27695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 83f BGB, § 2217 Abs 1 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Dauertestamentsvollstreckung für die Verwaltung des Nachlasses mit der Stiftung von Todes wegen; Feststellung einer konkludenten Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53

    Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10
    Eine solche Freigabe kann zwar auch konkludent erklärt werden, so etwa durch Überlassung eines Handelsgeschäfts zur Führung im eigenen Namen (BGHZ 12, 100).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10
    Die erst danach erklärte Aufrechnung mit einem etwaigen Gegenanspruch durch die Beklagte als Erbin kann trotz der in § 389 BGB angeordneten Rückwirkung der Aufrechnung nicht die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Berechtigung zur Entnahme des Geldbetrages beseitigen (vgl. zur entsprechenden Lage bei der prozessualen Erledigung BGHZ 155, 392 = NJW 2003, 3134).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20

    Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit

    Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers stellt auch den allgemein üblichen Weg zur Gründung einer Stiftung von Todes wegen dar (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 15 W 712/10 -, juris, Rn. 54 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, DNotZ 2012, S. 217; LG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 T 61/2009 -, ZEV 2009, S. 396; Lange, in: ZStV 2019, S. 85 [87]; Langenfeld, in: ZEV 2002, S. 481 [482]; Lehmann/Hahn, in: Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument, 1. Auflage 2015, § 17, Rn. 1 ff.; Hüttemann/Rawert, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 83, Rn. 18; Schmidt, in: ZEV 2000, S. 438).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht