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   OLG Frankfurt, 15.10.2012 - 20 W 318/12   

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https://dejure.org/2012,44079
OLG Frankfurt, 15.10.2012 - 20 W 318/12 (https://dejure.org/2012,44079)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2012 - 20 W 318/12 (https://dejure.org/2012,44079)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 20 W 318/12 (https://dejure.org/2012,44079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 79 KostO, § 79a KostO, § 141 KostO, § 156 KostO
    Keine Notar-Gebühr für Umwandlung von Schriftstücken in elektronische Form

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notargebühren für die Umwandlung von Schriftstücken in elektronische Form zum Zwecke der Anmeldung zum Handelsregister

  • notar-drkotz.de

    Notarkosten - Umwandlung von Schriftstücken in elektronische Form

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 79; KostO § 79a; KostO § 141; KostO § 156
    Notargebühren für die Umwandlung von Schriftstücken in elektronische Form zum Zwecke der Anmeldung zum Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 80
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 20 W 160/09

    Notarkosten: Keine Gebühr für Erzeugung einer XML-Strukturdatei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2012 - 20 W 318/12
    Wie die Dienstaufsicht zu Recht ausgeführt hat, hat sich der Senat jedoch mit der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung dieser Auffassung nicht angeschlossen (vgl. die Nachweise im Beschluss vom 07.02.2011, 20 W 160/09, zitiert nach juris; vgl. dazu und zur Gegenauffassung auch Tiedtke in DNotZ 2012, 645, 654/655).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10

    Gesellschafterwechsel bei der GmbH: Anfall der Gebühr für die durch einen Notar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2012 - 20 W 318/12
    Selbst wenn man im Übrigen der Auffassung wäre, die Tätigkeit des Kostengläubigers sei mit denjenigen in Ziffer 5007 des Gebührenverzeichnisses der HRegGebV vergleichbar, käme eine allenfalls denkbare analoge Anwendbarkeit dieser Vorschrift schon wegen des kostenrechtlichen Analogieverbotes (vgl. dazu OLG München RPfleger 2010, 629, zitiert nach juris; Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 1 Rz. 9, je w. w. N.) nicht in Betracht.
  • OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 2 U 3607/20

    Keine Dokumentenpauschale bei Schriftsatzeinreichung per beA und Fax

    Einer entsprechenden Anwendbarkeit der Kostenvorschrift steht allerdings das kostenrechtliche Analogieverbot entgegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2012 - 20 W 318/12 -, juris Rn. 8).
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