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   OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13   

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https://dejure.org/2013,33822
OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13 (https://dejure.org/2013,33822)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2013 - 2 UFH 8/13 (https://dejure.org/2013,33822)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 2 UFH 8/13 (https://dejure.org/2013,33822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 115 ZPO, § 246 Abs 1 FamFG, § 1360a Abs 4 BGB
    Kein Ersatz des Ehegatten-Verfahrenskostenvorschusses durch Darlehensgewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses bei Angebot auf Darlehensgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115; FamFG § 246 Abs. 1; BGB § 1360a Abs. 4
    Anspruch des unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses bei Angebot auf Darlehensgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angebot eines zinslosen Darlehens durch den Ehegatten steht Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nicht entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angebot eines zinslosen Darlehens durch den Ehegatten steht Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nicht entgegen

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 230
  • FamRZ 2014, 1721
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 13.09.2005 - 16 WF 1542/05

    Prozesskostenvorschusspflicht des verdienenden, Trennungsunterhalt schuldenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13
    Bei durchschnittlichen Einkünften soll zwar ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ausscheiden, wenn die gemeinsamen Einkünfte der Eheleute über den Unterhalt annähernd hälftig verteilt werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1235; OLG München FamRZ 2006, 791).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13
    Dass der Empfänger des Vorschusses im Verfahren unterlegen ist, reicht für sich genommen regelmäßig nicht aus, um eine Rückzahlungsverpflichtung zu begründen (vgl. BGH NJW 1985, 2263; BGH NJW 1990, 1476), sondern es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Erstattung geboten erscheinen lassen (Brudermüller in Palandt, 72. Aufl., BGB, § 1360 a BGB, Rdn. 19 ff.; Roßmann FUR 2012, 168, 171).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 16 WF 186/10

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13
    Bei durchschnittlichen Einkünften soll zwar ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ausscheiden, wenn die gemeinsamen Einkünfte der Eheleute über den Unterhalt annähernd hälftig verteilt werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1235; OLG München FamRZ 2006, 791).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89

    Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13
    Dass der Empfänger des Vorschusses im Verfahren unterlegen ist, reicht für sich genommen regelmäßig nicht aus, um eine Rückzahlungsverpflichtung zu begründen (vgl. BGH NJW 1985, 2263; BGH NJW 1990, 1476), sondern es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Erstattung geboten erscheinen lassen (Brudermüller in Palandt, 72. Aufl., BGB, § 1360 a BGB, Rdn. 19 ff.; Roßmann FUR 2012, 168, 171).
  • OLG Saarbrücken, 20.08.2009 - 6 WF 84/09

    Prozesskostenvorschussansprüche unter getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 2 UFH 8/13
    Für die Frage der Leistungsfähigkeit ist auf die unterhaltsrechtlich maßgeblichen Selbstbehaltssätze abzustellen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 749), da der Vorschussanspruch seinen Grund in der unterhaltsrechtlichen Beziehung der getrenntlebenden Ehegatten hat.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 WF 136/14

    Wert einstweiliger Anordnung auf Zahlung von Verfahrenskostenvorschuss

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die in ihrer Bedeutung der Hauptsache gleich kommen, ist somit eine Absenkung des Wertes gegenüber dem vollen Wert nicht gerechtfertigt, vgl. Senatsbeschluss vom 7.9.2010 - 3 WF 246/10 - nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 22.8.2013 - 3 WF 216/13 -, FamRZ 2014, 689 mit zustimmender Anmerkung von Reinken, FamFR 2013, 471; OLG Bamberg vom 13.5.2011 - 2 WF 102/11 -, FamRB 2011, 343; OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2013 - 2 UFH 8/13 -, MDR 2014, 230; OLG Hamm vom 25.2.2014 - 6 WF 8/14 -, zitiert nach juris; OLG München, FamRZ 1997, 691; Keske, in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl., Rdnr. 17/10 und 17/68; Klüsener in Prütting/Helms, FamFG/FamGKG, 3. Aufl., § 41 FamGKG Rdnr. 8; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Anhang I/4 Rdnr. 133. Die einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses nimmt die Hauptsache regelmäßig vorweg, da keine vorläufige Regelung, sondern Zahlung beantragt werden kann, § 246 FamFG, und die einstweilige Anordnung nicht beschwerdefähig ist, § 57 Abs. 1 S. 1 FamFG.
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