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   OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18   

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https://dejure.org/2018,53674
OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18 (https://dejure.org/2018,53674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2018 - 6 U 103/18 (https://dejure.org/2018,53674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2018 - 6 U 103/18 (https://dejure.org/2018,53674)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 929 Abs. 2 ZPO, § 312k BGB
    Anwendung der Vorschriften über den Fernabsatzvertrag bei Umgehungsgeschäft; Vollziehungserfordernis bei Bestätigung einer Unterlassungsverfügung durch Urteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Vorschriften über den Fernabsatzvertrag bei Umgehungsgeschäft; Vollziehungserfordernis bei Bestätigung einer Unterlassungsverfügung durch Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 II; BGB § 312k
    Eilverfahren; Vollziehung; Klarstellung; Bestätigung; Wettbewerb; Fernabsatzvertrag; Umgehung; Informationspflicht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 II; BGB § 312k
    Anforderungen an die Vollziehung der Bestätigung einer Unterlassungsverfügung durch Urteil mit abweichender Tenorierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 664
  • GRUR-RR 2019, 287
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 10.10.2013 - 6 U 181/13

    Erneute Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 10.10.2013 - 6 U 181/13; juris-Rn. 3 m.w.N.) ist nach Bestätigung einer Beschlussverfügung mit abweichender Tenorierung eine erneute Vollziehung des Urteils lediglich dann erforderlich, wenn die zuvor ergangene einstweilige Verfügung inhaltlich erweitert oder verändert wird; bei einer Beschränkung, Konkretisierung oder bloßen Klarstellung ist eine erneute Vollziehung dagegen entbehrlich.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2017, 922 [BGH 02.03.2017 - I ZR 41/16] - Komplettküchen, Rnr. 32 ff.) ist regelmäßig davon auszugehen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher

    Hierfür reichen nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots auf einer Internetseite und die auf elektronischem Wege übermittelte verbindliche Bestellung durch den Verbraucher aus ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.2018 - 6 U 103/18 , Rn 16 , juris).
  • OLG Celle, 10.09.2020 - 8 U 45/20

    Verwirkung des sog. "ewigen" Widerspruchsrechts wegen unwirksamer Belehrung über

    Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Hamm in seinem von der Klägerin in diesem Rechtsstreit vorgelegten und nicht veröffentlichen Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 - 6 U 103/18 - (Anlage K 35, Bl. 588 - 592 d. A.) entgegengetreten.
  • LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Muss nämlich ein Verbraucher, der so wie der Mieter der streitgegenständlichen Wohnung vermeintlich schon durch ein mit einem Fernkommunikationsmittel abgegebenes Vertragsangebot wirksam verpflichtet ist, im Nachgang dazu wegen der vom Unternehmer bestimmten vertraglichen Gestaltung entweder die Annahmeerklärung des Unternehmers auf nicht elektronischen Wege entgegennehmen oder sogar sein eigenes Angebot durch eine ihm vom Unternehmer auf elektronischem Wege auferlegte Erfüllungshandlung wiederholen, ist er im Hinblick auf seine vorvertraglichen Informationsbedürfnisse in gleicher Weise schutzbedürftig wie bei einem "echten" Fernabsatzvertrag (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15. November 2018 - 6 U 103/18, GRUR-RR 2019, 287, beckonline Tz. 14; Urt. v. 28. Januar 2021 - 6 U 181/19, GRUR-RS 2021, 1946, beckonline Tz. 34; Busch, a.a.O.; Fröhlisch/Löwer, VuR 2022, 50, 51; Maume, a.a.O., § 312k Rz. 10; Schirmbacher, in: Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. Aufl. 2020, § 9 Rz. 231).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2021 - 4 U 203/20

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen eine Kapitallebensversicherung

    Das Oberlandesgericht Hamm stellt in seinem Beschluss vom 23.12.2019 (I-6 U 103/18, Anlage K31, Bl. 1408 ff. GA) entscheidend darauf ab, dass der Einsatz der Kapitallebensversicherung Teil des Anlagekonzepts gewesen sei.
  • OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Voraussetzungen eines auf

    Die davon zu trennende Frage, ob die Kläger auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes der angelegten Prämien zu tragen haben - wie dies hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen sogar bei erheblichen oder vollständigen Verlusten der Fall ist (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, VersR 2018, 535) -, spielt vorliegend keine Rolle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 79 in Abgrenzung zum Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 13.01.2020 - 6 U 103/18, n.v.).
  • OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 125/20

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch Herausgabe nur

    Die davon zu trennende Frage, ob die Kläger auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes der angelegten Prämien zu tragen haben - wie dies hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen sogar bei erheblichen oder vollständigen Verlusten der Fall ist (BGH, Urteil vom 21.03.2018 - IV ZR 353/16, VersR 2018, 535) -, spielt vorliegend keine Rolle (vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.09.2020 - 8 U 45/20, juris Rn. 79 in Abgrenzung zum Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 13.01.2020 - 6 U 103/18, n.v.).
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