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   OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03   

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https://dejure.org/2004,6804
OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03 (https://dejure.org/2004,6804)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2004 - 9 U 56/03 (https://dejure.org/2004,6804)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 9 U 56/03 (https://dejure.org/2004,6804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 HTürGG, § 9 Abs 3 VerbrKrG, § 123 BGB, § 242 BGB, § 278 BGB
    Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Kein Fortwirken einer Haustürsituation bei Vertragsunterschrift sieben Monate nach dem Vertreterbesuch; kein Einwendungsdurchgriff bei Grundschuldbestellung zur Sicherung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Unterzeichung eines Darlehensvertrages durch einen Darlehensnehmer mehr als sieben Monate nach Zusendung des Vertrages durch die Bank; Fortwirkung einer Überrumpelungssituation bei der Anbahnung des Vertrages bis zu dessen Unterzeichnung; Berufung auf einen ...

  • Judicialis

    HWiG § 1 I; ; VerbrKrG § 9 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1; VerbrKrG § 9 Abs. 3
    Haustürsituation; Überrumpelungssituation; Einwendungsdurchgriff; Realkredit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Haustürwiderruf nach mehreren Gesprächen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04

    Haustürgeschäft: Fortdauer der Überrumpelung bei längerem Zeitraum zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Bei dieser Sachlage kann man nicht davon ausgehen, dass die nach § 1 I HWiG erforderliche Überrumpelungssituation, die durch die Besuche des Herrn B in der Wohnung des Klägers in 1993 ausgelöst worden sein soll, noch bis in den August 1994 fortgewirkt hat, als sich der Kläger dazu entschloss, den Vertrag zu unterschreiben (vgl. auch: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.03, Az.: 9 U 121/01 = OLGR 2004, 41; Urteil vom 6.10.04, Az.: 9 U 47/04).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Auch eine teleologische Reduktion des gesetzlichen Anwendungsverbots in § 3 II BGB ist nicht möglich, weil es sich insoweit um eine bewusste und abschließende, von der Rechtsprechung zu respektierende Regelung handelt (BGH vom 12.11.02 - XI ZR 25/00 - BKR 2003, 112; BGH vom 23.9.03 - XI ZR 135/02 - BKR 2003, 893, 895).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Die vom BGH in seinen Entscheidungen vom 14.6.04 (II ZR 407/02 und 393/02) aufgestellte Rückausnahme, dass die Anwendbarkeit des § 9 VerbrKrG nicht ausgeschlossen ist, wenn der Kredit zwar durch ein Grundpfandrecht abgesichert ist, dieses Grundpfandrecht aber schon bestellt war, als der Anleger dem Fonds beitragt, liegt nicht vor.
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Auch eine teleologische Reduktion des gesetzlichen Anwendungsverbots in § 3 II BGB ist nicht möglich, weil es sich insoweit um eine bewusste und abschließende, von der Rechtsprechung zu respektierende Regelung handelt (BGH vom 12.11.02 - XI ZR 25/00 - BKR 2003, 112; BGH vom 23.9.03 - XI ZR 135/02 - BKR 2003, 893, 895).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Dies gilt auch und in besonderem Maß bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Hierfür ist vielmehr auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze abzustellen (z.B. BGH BKR 2003, 108; BGH BKR 2003, 747 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Hierfür ist vielmehr auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze abzustellen (z.B. BGH BKR 2003, 108; BGH BKR 2003, 747 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
    Eine Vorlage dieser Frage an den EuGH oder ein Aussetzen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die entsprechende Vorlage des LG Bochum vom 29.7.03 (BKR 2003, 710) ist nicht angezeigt (so auch BGH vom 16.9.03 - XI ZR 447/02 - BKR 2003, 898).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01

    Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • OLG Köln, 12.02.1992 - 11 U 196/91

    Verzinsung des Disagios zulässig ?

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