Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 989 BGB, § 6 WPapG, § 34 Nr 1 WPapG
Schadensersatzansprüche gegen die Wertpapiere verwahrende Bank wegen Depotunterschlagung gemäß § 34 Nr. 1 DepG - Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 823; ; BGB § 989; ; DepotG § 6; ; DepotG § 34; ; StGB § 266
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Eigentumserwerb an Wertpapieren im Wege des Daytrading - Zur Anwendung des § 242 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2007 - 19 O 96/05
- OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 35/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 35/07
Nur in Ausnahmefällen, in denen die Anwendung des Gesetzes dem Einzelfall nicht gerecht würde und zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht vereinbaren Ergebnis führen würde, ist eine Korrektur mit Hilfe des § 242 BGB geboten (vgl. BGHZ 68, 299ff, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn. 1f.).Die Frage, ob ein zur Anwendung des § 242 BGB führender Ausnahmefall vorliegt, ist eine im Wesentlichen der Beurteilung der Richter der Tatsacheninstanz unterliegende Frage der Sachlage (BGHZ 68, 299ff.).
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 35/07
Der Erwerb der Wertpapiere ist in der heute üblichen Form ohne körperliche Bewegung von Wertpapierurkunden geschehen (vgl. BGHZ 161, 189 ff.). - BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04
Vollstreckung eines Titels auf Übertragung von Aktien in einem Sammeldepot
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 35/07
Es erfolgt dabei eine Umbuchung im Verwahrungsbuch, die den Willen der Depotbank dokumentiert, die übertragenen Wertpapiere nunmehr für den Erwerber zu verwahren (BGH WM 2004, 1747 ff.).
- LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11
Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle …
Er erfolgt durch die - vom Veräußerer veranlasste - Umbuchung im Verwahrungsbuch, die den Willen der Depotbank dokumentiert, das übertragene Wertpapier nunmehr für den Erwerber zu verwahren, und mit dem das Eigentum an den Girosammeldepotanteilen nach § 929 S. 1 BGB übergeht, wobei der Miteigentumsanteil an dem Sammeldepot an die Stelle des Volleigentums tritt (OLG Frankfurt, Urt. v. 16.1.2008 - 23 U 35/07, juris).