Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.2010 - 20 W 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14311
OLG Frankfurt, 16.02.2010 - 20 W 49/10 (https://dejure.org/2010,14311)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2010 - 20 W 49/10 (https://dejure.org/2010,14311)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 20 W 49/10 (https://dejure.org/2010,14311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis einer Behörde zur Stellung eines Ersuchens gem. § 38 Grundbuchordnung (GBO); Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Geltendmachung von Einwendungen einer Gemeindekasse gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Prüfung von Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung durch die Gemeindekasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 651
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.11.1981 - 2 Wx 44/81

    Vorliegen einer Vollmacht als Voraussetzung für die Durchführung einer wirksamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2010 - 20 W 49/10
    Die Gemeindekasse war demnach antragsbefugt im Sinn von § 38 GBO für die Eintragung von Zwangshypotheken für rückständige kommunale Beiträge (BayObLG Rpfleger 82, 98; Demharter, aaO, § 38, Rdnr. 31).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2010 - 20 W 49/10
    Der Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts unterliegt demnach nur die abstrakte Befugnis der Beteiligten zu 2) zur Stellung eines Ersuchens der in Rede stehenden Art, nicht jedoch, ob die Voraussetzungen, unter denen die Behörde zu dem Ersuchen befugt ist, tatsächlich vorliegen; hierfür trägt allein die ersuchende Behörde die Verantwortung (Senat FGPrax 2003, 197; Demharter, aaO., Rdnr. 74 m.w.H.; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 219).
  • BGH, 14.12.2016 - V ZB 88/16

    Grundbuchverfahren: Formanforderungen an das Siegel eines Behördenersuchens

    Ist danach die Urkunde der öffentlichen Behörde unterschrieben und mit Siegel oder Stempel der Behörde versehen, begründet dies für das Grundbuchamt die Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Erklärung, sofern die Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt hat (vgl. BayObLG, Rpfleger 1978, 141; OLG Dresden, NJW-RR 2016, 140 Rn. 10; OLG Frankfurt, NVwZ-RR 2010, 651, 652; OLG Düsseldorf, MittBayNot 2004, 261; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 10 f.; KG, OLGZ 1974, 394, 396; Hügel/Otto, GBO, 3. Aufl., § 29 Rn. 193; Meikel/Hertel, GBO, 11. Aufl., § 29 Rn. 489; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 29 GBO Rn. 100; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 29 Rn. 45).
  • OLG Zweibrücken, 17.06.2014 - 3 W 19/14

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Formerfordernisse bei Eintragung eines

    Sinn und Zweck dieser Vorschriften ist es, für das Grundbuchamt nicht nur die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der Erklärung zu begründen und es der Verpflichtung zur Nachprüfung der im Einzelfall für die Wirksamkeit der Erklärung maßgebenden Vorschriften zu entheben, sondern es soll hierdurch dem Grundbuchamt insbesondere auch die Prüfung erspart werden, ob der Erklärung oder dem Ersuchen die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde zukommt (Senat, Rpfleger 2001, 71; OLG Frankfurt/Main, NVwZ-RR 2010, 651; Demharter, aaO. § 29, Rdnr. 45 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 264/14

    Berechtigung von Gemeinden für Antrag auf Eintragung von Zwangssicherungshypothek

    Im Ansatzpunkt zulässig führt das Grundbuchamt aus, dass es sich bei dem Antrag einer Gemeinde auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wegen beizutreibender kommunaler Abgaben um ein behördliches Ersuchen im Sinne des 38 GBO handelt, so dass das Grundbuchamt generell, weil es insoweit auch als Vollstreckungsgericht tätig wird, neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch das Vorliegen der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 466; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 1248 und Senatsbeschluss vom 16. Februar 2010 - 20 W 49/10 - dok. bei Juris; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 867 Rn. 1; Schöner/Stöber, Grund-buchrecht, 15. Aufl., Rn. 2168 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht