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   OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14   

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OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14 (https://dejure.org/2016,11806)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2016 - 20 W 322/14 (https://dejure.org/2016,11806)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 20 W 322/14 (https://dejure.org/2016,11806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung zu Gunsten der Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei späterer Eheschließung und Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2077
    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung zu Gunsten der Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei späterer Eheschließung und Scheidung

  • rechtsportal.de

    BGB § 2077
    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung zu Gunsten der Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei späterer Eheschließung und Scheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15

    Keine analoge Anwendung von §§ 2279, 2207 BGB auf nichteheliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14
    Der Senat hat sich dem für eine dem vorliegenden Verfahren vergleichbare Verfahrenskonstellation bereits angeschlossen (Beschluss vom 07.07.2015, 20 W 16/15, n. v.).

    Auch ist zu berücksichtigen, dass sich bei analoger Anwendung die Eingrenzung der in Betracht kommenden eheähnlichen Verhältnisse schwierig gestalten würde (vgl. Münchener Kommentar/Leipold, a.a.O., § 2077 Rz. 14; Senat, Beschluss vom 07.07.2015, a.a.O.).

    Ohnehin wäre zweifelhaft, ob und inwieweit die für eine Analogie erforderliche unbeabsichtigte Gesetzeslücke noch bestehen könnte, nachdem das Zusammenleben ohne Trauschein schon seit langem zur gesellschaftlichen Normalität gehört und verschiedentlich erwogen wurde, rechtliche auch erbrechtliche Regelungen für solche Lebensgemeinschaften zu schaffen, ohne dass sich der Gesetzgeber - anders als etwa in § 10 Abs. 5 LPartG - dazu entschließen konnte (vgl. dazu Leipold ZEV 2003, 330; Senat, Beschluss vom 07.07.2015, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 11.01.2016 - 3 Wx 95/15

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in zwei zeitlich nacheinander errichteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14
    Dies hat zur Folge, dass der Senat, der als Beschwerdegericht den Erbschein nicht selbst einziehen kann (Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2361 Rz. 11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.01.2016, 3 Wx 95/15, zitiert nach juris), das Nachlassgericht anzuweisen hat, den Erbschein einzuziehen.

    Wegen § 353 Abs. 1 Satz 1 FamFG a. F. hat der Senat auch über die Gerichtskosten erster Instanz zu entscheiden (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.01.2016, 3 Wx 95/15).

  • BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14
    Schon von daher führt auch die von der Beteiligten zu 2. selbst zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1961, FamRZ 1961, 364, 366, zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Celle, 23.06.2003 - 6 W 45/03

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins ; Unwirksamkeit einer testamentarischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14
    Eine entsprechende bzw. analoge Anwendung des § 2077 BGB auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wie sie das Nachlassgericht im Ergebnis angenommen hat, scheidet nach ganz herrschender Auffassung aus (vgl. etwa Erman/Schmidt, BGB, 14. Aufl., § 2077 Rz. 5; Münchener Kommentar/Leipold, BGB, 6. Aufl., § 2077 Rz. 6, 14; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2077 Rz. 2; Lehrmann in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 2077 Rz. 98; Beck/Selbherr in NK-BGB, 4. Aufl., § 2077 Rz. 4, 16; Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2077 Rz. 14; Litzenburger in BeckOK BGB, Stand 01.05.2015, § 2077 Rz. 1; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2009, 3 U 43/08; OLG Celle FamRZ 2004, 310; BayObLG NJWE-FER 2001, 261, je zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 09.04.2009 - 3 U 43/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14
    Eine entsprechende bzw. analoge Anwendung des § 2077 BGB auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wie sie das Nachlassgericht im Ergebnis angenommen hat, scheidet nach ganz herrschender Auffassung aus (vgl. etwa Erman/Schmidt, BGB, 14. Aufl., § 2077 Rz. 5; Münchener Kommentar/Leipold, BGB, 6. Aufl., § 2077 Rz. 6, 14; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2077 Rz. 2; Lehrmann in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 2077 Rz. 98; Beck/Selbherr in NK-BGB, 4. Aufl., § 2077 Rz. 4, 16; Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2077 Rz. 14; Litzenburger in BeckOK BGB, Stand 01.05.2015, § 2077 Rz. 1; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2009, 3 U 43/08; OLG Celle FamRZ 2004, 310; BayObLG NJWE-FER 2001, 261, je zitiert nach juris).
  • BGH, 10.07.2019 - IV ZB 22/18

    Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag;

    aa) Wie die Rechtsbeschwerde selbst sieht, finden die vorstehenden Regelungen des BGB auf die Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vom Gesetzeswortlaut her keine Anwendung (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 20 W 322/14, BeckRS 2016, 9184 Rn. 20; ErbR 2016, 453 [juris Rn. 12]; BayObLG, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 Z BR 3/01, BeckRS 2001, 30183613 unter II 2 c; MünchKomm-BGB/Leipold, 7. Aufl. § 2077 Rn. 15; Palandt/Weidlich, BGB 78. Aufl. § 2077 Rn. 2; Staudinger/Otte, BGB (2013) § 2077 Rn. 28).
  • OLG Rostock, 13.07.2021 - 3 W 80/20

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Anwendbarkeit von § 2077 BGB

    Das gleiche gilt gemäß § 2077 Abs. 2 BGB, wenn der Erblasser seine letztwillige Verfügung zu Gunsten seines Verlobten getroffen hat, das Verlöbnis aber vor dem Eintritt des Todesfalls aufgelöst worden ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.02.2016, 20 W 322/14, BeckRS 2016, 9184 = ErbR 2016, 276).

    Obgleich § 2077 BGB seinem Wortlaut nach auf das Bestehen einer Ehe oder eines Verlöbnisses zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung abzustellen scheint, wird die Frage, ob die dort aufgestellte Auslegungsregel auch dann entsprechende Anwendung findet, wenn die Ehe erst nach Errichtung der letztwilligen Verfügung oder des Erbvertrages geschlossen worden ist, aber vor dem Zeitpunkt des Todes der Erblassers wieder geschieden worden ist (verneinend beispielhaft OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.07.2015, 20 W 16/15, BeckRS 2016, 6193; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.02.2016, 20 W 322/14, BeckRS 2016, 9184 = ErbR 2016, 276; OLG Celle, Beschl. v. 23.06.2003, 6 W 45/03, NJW-RR 2003, 1304 = FamRZ 2004, 310; OLG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2009, 3 U 43/08, zit. nach juris; a.A. noch BGH, Urt. v. 03.05.1961, V ZR 154/59, BeckRS 1961, 31348711).

  • OLG Schleswig, 30.01.2023 - 3 Wx 37/22

    Widerruf eines Widerrufstestaments

    Sie hat sich dazu auf Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 16.02.2016 (20 W 322/14) und 07.07.2015 (20 W 16/15) bezogen.
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