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OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 26 SchH 1/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1035 BGB
Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1035
- rechtsportal.de
ZPO § 1035 Abs. 3 ; ZPO § 1029
Gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 29.01.2010 - 34 SchH 11/09
Schiedsvereinbarung: Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters nach Scheitern …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 26 SchH 1/15
Denn der Umstand, dass sich die beiden beisitzenden Schiedsrichter nicht binnen der Monatsfrist des § 1035 Abs. 3 ZPO auf einen Vorsitzenden Schiedsrichter einigen konnten, ist keiner der beiden Schiedsparteien anzulasten (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 29.01.2010, Az.: 34 SchH 11/09, zitiert nach juris). - BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 26 SchH 1/15
Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., [BGH 30.04.2009 - III ZB 5/09] m.w.N.).