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   OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18   

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https://dejure.org/2019,36666
OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18 (https://dejure.org/2019,36666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.04.2019 - 20 W 53/18 (https://dejure.org/2019,36666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. April 2019 - 20 W 53/18 (https://dejure.org/2019,36666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Holding, Wer haftet bei einer Holding

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Firmierung einer UG als "Holding" bei zeitnah nach Ersteintragung beabsichtigter Errichtung der Holdingstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Firmierung einer UG mit dem Firmenbestandteil "Holding"

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Firmierung einer UG mit dem Firmenbestandteil Holding trotz fehlender Holdingstruktur

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Firmierung einer UG als Holding trotz fehlender Holdingstruktur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1447
  • ZIP 2019, 2156
  • NZG 2019, 1232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 20.11.2000 - 20 W 192/00

    Namenswahrheit im Vereinsrecht - Irreführung angesprochener Verkehrskreise -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18
    Dieser Grundsatz ist durch das Handelsregister-Reformgesetz (HRefG) allerdings in materieller Hinsicht dahingehend eingeschränkt worden, dass sich die zur Irreführung geeignete Angabe auf ein geschäftliches Verhältnis beziehen muss, welches aus der objektiven Sicht des betroffenen Verkehrskreises - und zwar aus der Sicht des durchschnittlichen Angehörigen und dessen verständiger Würdigung - wesentlich ist (vergleiche RegBegr zum HRefG BT-Drucks 13/8444 S. 53; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 18, Rn. 13, m.w.N.; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, zitiert nach juris, und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, Az. 20 W 525/10 , zitiert nach juris und vom 09.08.2011, Az. 20 W 364/11, nicht veröffentlicht).

    Dabei muss letztlich nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden, was als wesentliche Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise anzusehen ist (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, a.a.O., und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, a.a.O., und vom 09.08.2011, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 20 W 525/10

    Namenszusatz "Verband der ..." zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18
    Dieser Grundsatz ist durch das Handelsregister-Reformgesetz (HRefG) allerdings in materieller Hinsicht dahingehend eingeschränkt worden, dass sich die zur Irreführung geeignete Angabe auf ein geschäftliches Verhältnis beziehen muss, welches aus der objektiven Sicht des betroffenen Verkehrskreises - und zwar aus der Sicht des durchschnittlichen Angehörigen und dessen verständiger Würdigung - wesentlich ist (vergleiche RegBegr zum HRefG BT-Drucks 13/8444 S. 53; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 18, Rn. 13, m.w.N.; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, zitiert nach juris, und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, Az. 20 W 525/10 , zitiert nach juris und vom 09.08.2011, Az. 20 W 364/11, nicht veröffentlicht).

    Dabei muss letztlich nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden, was als wesentliche Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise anzusehen ist (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11.2000, a.a.O., und u.a. Beschlüsse vom 03.05.2011, a.a.O., und vom 09.08.2011, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18
    Im Unterschied beispielsweise zu Begriffen wie Zentrum (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12 , zitiert nach juris) oder Bundesverband/Europaverbund oder ähnlicher Formulierungen für lediglich regional begrenzt tätige Unternehmen (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 27.04.2001, Az. 20 W 84/01 , zitiert nach juris, für einen dort gewählten unzulässigen überregionalen Firmenzusatz) vermittelt der Begriff "Holding".
  • OLG Frankfurt, 07.03.1980 - 20 W 65/79

    Zur Zulässigkeit der Zusätze "Treuhand" und "N.-tal" zur Firma einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18
    Jedenfalls dann, wenn wie hier - woran der Senat derzeit ebenfalls keine Anhaltspunkte zu Zweifeln hat - im Hinblick auf die in der Beschwerde enthaltene ausdrückliche Erklärung zu erwarten ist, dass die Gesellschaft nach ihrer Eintragung im Handelsregister und Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit genau das tun wird, was ihre Firmierung und ihr Unternehmensgegenstand nach Außen erwarten lassen, nämlich als Holding zu fungieren, kann es somit nicht entscheidend darauf ankommen, dass die Gesellschaft bereits - wie vom Registergericht erwartet - eine "Holdingstruktur" tatsächlich aufweist (vergleiche insoweit zur früheren Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die Rechtslage vor dem HRefG und ohne Festlegung darauf, ob dieser Gesichtspunkt nicht schon im Hinblick auf das oben genannte Ziel des Reformgesetzgebers der Liberalisierung des Firmenrechts von vornherein ohne Belang ist, wovon möglicherweise die Beschwerde ausgeht: Senat, Beschluss vom 07.03.1980, Az.: 20 W 65/79, in OLGZ 1980, 291 ff, 294, wonach ein Firmenzusatz mit Sachbezeichnung dann, wenn der entsprechende Gegenstand im Gesellschaftsvertrag zwar genannt ist, dessen tatsächliche Ausübung aber nicht beabsichtigt oder jedenfalls in angemessener Zeit nicht zu erwarten ist, unzulässig ist.
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18
    Eine derartige gesetzliche Verpflichtung für eine Vorgesellschaft - also eine Gesellschaft im Stadium nach ihrer Errichtung durch Gesellschaftsvertrag und vor ihrer Entstehung durch die konstitutive Eintragung im Handelsregister -, bereits eine geschäftliche Tätigkeit aufzunehmen, die insbesondere auch mit dem Risiko der Gründer aus einer Unterbilanzhaftung verbunden ist (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.03.1981, Az. II ZR 54/80, zitiert nach beck-online), besteht nicht.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01

    Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18
    Im Unterschied beispielsweise zu Begriffen wie Zentrum (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12 , zitiert nach juris) oder Bundesverband/Europaverbund oder ähnlicher Formulierungen für lediglich regional begrenzt tätige Unternehmen (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 27.04.2001, Az. 20 W 84/01 , zitiert nach juris, für einen dort gewählten unzulässigen überregionalen Firmenzusatz) vermittelt der Begriff "Holding".
  • OLG Dresden, 26.05.2010 - 13 W 342/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18
    Auch einen besonderen, auf eine tatsächlich nicht bestehende Führungsposition im Wettbewerb hinweisenden Firmenbestandteil enthält die gewählte Firmierung nicht (vgl. hierzu u.a. OLG Dresden, Beschluss vom 26.05.2010, Az. 13 W 342/10, zitiert nach juris, m.w.N.).
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