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   OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20   

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https://dejure.org/2020,9837
OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20 (https://dejure.org/2020,9837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.04.2020 - 6 W 15/20 (https://dejure.org/2020,9837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. April 2020 - 6 W 15/20 (https://dejure.org/2020,9837)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    Es reicht aus, dass der Patentanwalt einen Gebührenanspruch gegenüber seinem Auftraggeber erlangt hat und dass die Mitwirkung im Rechtsstreit angezeigt worden ist (vgl. BGH GRUR 2003, 639 Rn. 12, 13 - Kosten des Patentanwalts; Senat, GRUR-RR 2013, 184; Beschl. v. 5.11.2015 - 6 W 89/15 , juris m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 11.03.1998 - 8 W 43/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    In der Entscheidung hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, MDR 1998, 1311; OLG München, GRUR-RR 2004, 224; KG, Beschluss vom 30.07.2018, 19 W 149/17, BeckRS 2018, 29685; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., 2018, § 140 Rn. 67) die verfassungsrechtliche Kritik an der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten ohne Erforderlichkeitsprüfung zwar nicht geteilt, aber insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich auch vom BGH zum Ausdruck gebrachten Zweifel eine höchstrichterliche Klärung für erforderlich gehalten (vgl. BGH GRUR 2019, 983, Rnr. 10 - Kosten des Patentanwaltes V).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 6 W 89/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    Es reicht aus, dass der Patentanwalt einen Gebührenanspruch gegenüber seinem Auftraggeber erlangt hat und dass die Mitwirkung im Rechtsstreit angezeigt worden ist (vgl. BGH GRUR 2003, 639 Rn. 12, 13 - Kosten des Patentanwalts; Senat, GRUR-RR 2013, 184; Beschl. v. 5.11.2015 - 6 W 89/15 , juris m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2019 - I ZB 83/18

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit eines durch die Mitwirkung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    In der Entscheidung hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, MDR 1998, 1311; OLG München, GRUR-RR 2004, 224; KG, Beschluss vom 30.07.2018, 19 W 149/17, BeckRS 2018, 29685; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., 2018, § 140 Rn. 67) die verfassungsrechtliche Kritik an der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten ohne Erforderlichkeitsprüfung zwar nicht geteilt, aber insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich auch vom BGH zum Ausdruck gebrachten Zweifel eine höchstrichterliche Klärung für erforderlich gehalten (vgl. BGH GRUR 2019, 983, Rnr. 10 - Kosten des Patentanwaltes V).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    Diese Rechtsfrage ist nicht nur Gegenstand der Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin, sondern auch einer vom erkennenden Senat zugelassenen, beim BGH anhängigen Rechtsbeschwerde ( OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.1.2020 - 6 W 2/20 -, juris).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    Die Erforderlichkeit ist gegeben, wenn für die Rechtsverteidigung Aufgaben zu übernehmen sind, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand bzw. zum vorbekannten Formenstand - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören (vgl. BGH GRUR 2011, 754 Rn. 24 - Kosten des Patentanwalts II).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 W 127/12

    Begriff der Geschmacksmusterstreitsache, Erstattungsfähigkeit von Testkaufkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    Es reicht aus, dass der Patentanwalt einen Gebührenanspruch gegenüber seinem Auftraggeber erlangt hat und dass die Mitwirkung im Rechtsstreit angezeigt worden ist (vgl. BGH GRUR 2003, 639 Rn. 12, 13 - Kosten des Patentanwalts; Senat, GRUR-RR 2013, 184; Beschl. v. 5.11.2015 - 6 W 89/15 , juris m.w.N.).
  • KG, 30.07.2018 - 19 W 149/17

    Erstattung der Kosten des hinzugezogenen Patentanwalts in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
    In der Entscheidung hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, MDR 1998, 1311; OLG München, GRUR-RR 2004, 224; KG, Beschluss vom 30.07.2018, 19 W 149/17, BeckRS 2018, 29685; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., 2018, § 140 Rn. 67) die verfassungsrechtliche Kritik an der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten ohne Erforderlichkeitsprüfung zwar nicht geteilt, aber insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich auch vom BGH zum Ausdruck gebrachten Zweifel eine höchstrichterliche Klärung für erforderlich gehalten (vgl. BGH GRUR 2019, 983, Rnr. 10 - Kosten des Patentanwaltes V).
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