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   OLG Frankfurt, 16.08.2017 - 13 U 92/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35262
OLG Frankfurt, 16.08.2017 - 13 U 92/16 (https://dejure.org/2017,35262)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.2017 - 13 U 92/16 (https://dejure.org/2017,35262)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 2017 - 13 U 92/16 (https://dejure.org/2017,35262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 143 InsO
    Insolvenzanfechtung: Unterlassen als insolvenzrechtlich anfechtbare Rechtshandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung: Unterlassen als insolvenzrechtlich anfechtbare Rechtshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 143
    Insolvenzanfechtung des Unterlassens der Geltendmachung von monatlichen Raten aus Reallasten durch einen hochbetagten und erkrankten Erblasser im letzten Lebensjahr

  • rechtsportal.de

    InsO § 143
    Insolvenzanfechtung des Unterlassens der Geltendmachung von monatlichen Raten aus Reallasten durch einen hochbetagten und erkrankten Erblasser im letzten Lebensjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtlich anfechtbare Rechtshandlung kann auch ein Unterlassen sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 18/09

    Verjährungsfrist für den dinglichen Erbbauzinsanspruch; Begriff des dinglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2017 - 13 U 92/16
    Monatliche Raten aus einer Reallast sowie einer parallelen schuldrechtlich eingegangenen Verpflichtung unterliegen als wiederkehrende Einzelansprüche nach dem Willen des Gesetzgebers stets der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB (vgl. BGH DNotZ 2010, 292 [BGH 09.10.2009 - V ZR 18/09] ; BGH NJW 2014, 1000 [BGH 08.11.2013 - V ZR 95/12] ).

    Jedoch nicht die einzelnen Reallastraten sind als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung im Sinne dieser Vorschrift zu sehen, sondern nur die Einräumung des Stammrechts, also die Bestellung der Reallast (vgl. BGH DNotZ 2010, 292 [BGH 09.10.2009 - V ZR 18/09] ; BGH NJW 2014, 1000 [BGH 08.11.2013 - V ZR 95/12] ).

    Die allgemeine Verjährungsfrist gilt auch für die auf rein schuldrechtlicher Grundlage zu bezahlenden, monatlich wiederkehrenden Leistungen, was der BGH insbesondere aus der in § 197 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gekommenen Gesetzessystematik folgert (BGH DNotZ 2010, 292 [BGH 09.10.2009 - V ZR 18/09] ).

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2017 - 13 U 92/16
    Monatliche Raten aus einer Reallast sowie einer parallelen schuldrechtlich eingegangenen Verpflichtung unterliegen als wiederkehrende Einzelansprüche nach dem Willen des Gesetzgebers stets der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB (vgl. BGH DNotZ 2010, 292 [BGH 09.10.2009 - V ZR 18/09] ; BGH NJW 2014, 1000 [BGH 08.11.2013 - V ZR 95/12] ).

    Jedoch nicht die einzelnen Reallastraten sind als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung im Sinne dieser Vorschrift zu sehen, sondern nur die Einräumung des Stammrechts, also die Bestellung der Reallast (vgl. BGH DNotZ 2010, 292 [BGH 09.10.2009 - V ZR 18/09] ; BGH NJW 2014, 1000 [BGH 08.11.2013 - V ZR 95/12] ).

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2017 - 13 U 92/16
    Hierauf kann sich der Beklagte wirksam berufen, auch erstmals in der Berufungsinstanz (vgl. BGH NJW 2008, 3434 [BGH 23.06.2008 - GSZ 1/08] ).
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