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   OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12   

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https://dejure.org/2013,32891
OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12 (https://dejure.org/2013,32891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.2013 - 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12 (https://dejure.org/2013,32891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12 (https://dejure.org/2013,32891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 WiStG
    Zur Anwendbarkeit des § 5 WiStG bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ausnutzung eines Mieters bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme zur Vermeidung der Obdachlosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zur Anwendbarkeit des § 5 WiStG bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Voraussetzungen des Mietwuchers bei Übernahme der Mieten durch das Sozialamt; § 5 WiStrG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietpreisüberhöhung bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme; zur Frage der Ausnutzung eines geringen Angebots; Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit

  • mietrechtsiegen.de

    Mietpreisüberhöhung (vorsätzliche) - Bußgeld nach § 5 WiStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WiStG § 9; WiStG § 8
    Ausnutzung eines Mieters bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miete zahlt der Staat: Wird Mieter ausgenutzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Mietpreisüberhöhung setzt auch bei Kostenübernahme durch das Sozialamt persönliche "Ausnutzung" voraus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bußgeld wegen überhöhter Miete: Ausnutzung eines sozial schwachen Mieters sowie einer angespannten Wohnungslage begründet Ordnungswidrigkeit - Ausnutzung zweifelhaft bei Übernahme der Mietkosten durch Sozialhilfeträger

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Mietpreisüberhöhung setzt auch bei Kostenübernahme durch das Sozialamt persönliche "Ausnutzung" voraus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Miete zahlt der Staat: Wann wird Mieter ausgenutzt? (IMR 2014, 1042)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 166
  • NStZ-RR 2014, 23
  • NZM 2014, 236
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.04.2005 - VIII ZR 44/04

    Begriff des geringen Angebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
    Vielmehr muss sich dieses Merkmal auch auf die Person des Mieters beziehen (vgl. BGH, NJW 2004, 1740, 1741; NJW 2005, 2156; Senat, Beschlüsse vom 25.06.2009 - 2 Ss-OWi 82/09 und 83/09).

    Dazu gehört, dass dem Vermieter die Zwangslage des Mieters bewusst ist oder er diese zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, NJW 2005, 2156 f.; Lampe, in: Erbs/Kohlhaas a.a.O., § 5 WiStG Rn. 14).

  • LG Berlin, 09.08.2001 - 62 S 590/00

    Anspruch auf Rückabwicklung für Zahlungen eines Mietzinses durch das Sozialamt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
    Auch wenn das Sozialamt die Mieten trägt, verbleibt es bei einem auf § 5 WiStG i.V.m. §§ 812 Abs. 1, 134 BGB gestützten Bereicherungsanspruch (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; LG Freiburg, WuM 1992, 550).

    (2) Anders liegen die Dinge, wenn das Sozialamt, das zur Prüfung der vom Vermieter erhobenen Forderung in eigener Verantwortung berechtigt ist (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; AG Frankfurt am Main, WuM 1992, 446), zur Zahlung des überhöhten Entgelts und zur Übernahme nicht geschuldeter Kosten bereit ist, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.

  • AG Frankfurt/Main, 04.02.1992 - 33 C 4043/91

    Nebenkostenabrechnung; Sozialamt als Nebenkostenträger; Nebenkostenguthaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
    (2) Anders liegen die Dinge, wenn das Sozialamt, das zur Prüfung der vom Vermieter erhobenen Forderung in eigener Verantwortung berechtigt ist (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; AG Frankfurt am Main, WuM 1992, 446), zur Zahlung des überhöhten Entgelts und zur Übernahme nicht geschuldeter Kosten bereit ist, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.
  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03

    Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
    Vielmehr muss sich dieses Merkmal auch auf die Person des Mieters beziehen (vgl. BGH, NJW 2004, 1740, 1741; NJW 2005, 2156; Senat, Beschlüsse vom 25.06.2009 - 2 Ss-OWi 82/09 und 83/09).
  • LG Freiburg, 05.02.1992 - 7 S 121/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
    Auch wenn das Sozialamt die Mieten trägt, verbleibt es bei einem auf § 5 WiStG i.V.m. §§ 812 Abs. 1, 134 BGB gestützten Bereicherungsanspruch (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; LG Freiburg, WuM 1992, 550).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99

    Rechtsentscheid in Mietsachen: Wegfall eines Bereicherungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
    Zum anderen soll über diesen ordnungspolitischen Gesichtspunkt hinaus zugleich der Mieter geschützt werden (vgl. BT-Drs. 4/573 S. 3; BT-Drs. 6/1549 S. 6; OLG Frankfurt am Main, NZM 2000, 1219, 1220).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 2 Ss OWi 82/09

    Zur Auslegung des Begriffs "Ausnutzung" in § 5 II 1 WiStG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
    Vielmehr muss sich dieses Merkmal auch auf die Person des Mieters beziehen (vgl. BGH, NJW 2004, 1740, 1741; NJW 2005, 2156; Senat, Beschlüsse vom 25.06.2009 - 2 Ss-OWi 82/09 und 83/09).
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