Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 WiStG
Zur Anwendbarkeit des § 5 WiStG bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Ausnutzung eines Mieters bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme zur Vermeidung der Obdachlosigkeit
- Wolters Kluwer
Zur Anwendbarkeit des § 5 WiStG bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu den Voraussetzungen des Mietwuchers bei Übernahme der Mieten durch das Sozialamt; § 5 WiStrG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietpreisüberhöhung bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme; zur Frage der Ausnutzung eines geringen Angebots; Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit
- mietrechtsiegen.de
Mietpreisüberhöhung (vorsätzliche) - Bußgeld nach § 5 WiStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WiStG § 9; WiStG § 8
Ausnutzung eines Mieters bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Miete zahlt der Staat: Wird Mieter ausgenutzt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Mietpreisüberhöhung setzt auch bei Kostenübernahme durch das Sozialamt persönliche "Ausnutzung" voraus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bußgeld wegen überhöhter Miete: Ausnutzung eines sozial schwachen Mieters sowie einer angespannten Wohnungslage begründet Ordnungswidrigkeit - Ausnutzung zweifelhaft bei Übernahme der Mietkosten durch Sozialhilfeträger
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Mietpreisüberhöhung setzt auch bei Kostenübernahme durch das Sozialamt persönliche "Ausnutzung" voraus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Miete zahlt der Staat: Wann wird Mieter ausgenutzt? (IMR 2014, 1042)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - 943 OWi 858 JsOWi 69370/10
- OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 166
- NStZ-RR 2014, 23
- NZM 2014, 236
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.04.2005 - VIII ZR 44/04
Begriff des geringen Angebots
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
Vielmehr muss sich dieses Merkmal auch auf die Person des Mieters beziehen (vgl. BGH, NJW 2004, 1740, 1741; NJW 2005, 2156; Senat, Beschlüsse vom 25.06.2009 - 2 Ss-OWi 82/09 und 83/09).Dazu gehört, dass dem Vermieter die Zwangslage des Mieters bewusst ist oder er diese zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, NJW 2005, 2156 f.;… Lampe, in: Erbs/Kohlhaas a.a.O., § 5 WiStG Rn. 14).
- LG Berlin, 09.08.2001 - 62 S 590/00
Anspruch auf Rückabwicklung für Zahlungen eines Mietzinses durch das Sozialamt; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
Auch wenn das Sozialamt die Mieten trägt, verbleibt es bei einem auf § 5 WiStG i.V.m. §§ 812 Abs. 1, 134 BGB gestützten Bereicherungsanspruch (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; LG Freiburg, WuM 1992, 550).(2) Anders liegen die Dinge, wenn das Sozialamt, das zur Prüfung der vom Vermieter erhobenen Forderung in eigener Verantwortung berechtigt ist (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; AG Frankfurt am Main, WuM 1992, 446), zur Zahlung des überhöhten Entgelts und zur Übernahme nicht geschuldeter Kosten bereit ist, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.
- AG Frankfurt/Main, 04.02.1992 - 33 C 4043/91
Nebenkostenabrechnung; Sozialamt als Nebenkostenträger; Nebenkostenguthaben
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
(2) Anders liegen die Dinge, wenn das Sozialamt, das zur Prüfung der vom Vermieter erhobenen Forderung in eigener Verantwortung berechtigt ist (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; AG Frankfurt am Main, WuM 1992, 446), zur Zahlung des überhöhten Entgelts und zur Übernahme nicht geschuldeter Kosten bereit ist, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.
- BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
Vielmehr muss sich dieses Merkmal auch auf die Person des Mieters beziehen (vgl. BGH, NJW 2004, 1740, 1741; NJW 2005, 2156; Senat, Beschlüsse vom 25.06.2009 - 2 Ss-OWi 82/09 und 83/09). - LG Freiburg, 05.02.1992 - 7 S 121/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
Auch wenn das Sozialamt die Mieten trägt, verbleibt es bei einem auf § 5 WiStG i.V.m. §§ 812 Abs. 1, 134 BGB gestützten Bereicherungsanspruch (vgl. LG Berlin, WuM 2001, 609; LG Freiburg, WuM 1992, 550). - OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
Rechtsentscheid in Mietsachen: Wegfall eines Bereicherungsanspruchs wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
Zum anderen soll über diesen ordnungspolitischen Gesichtspunkt hinaus zugleich der Mieter geschützt werden (vgl. BT-Drs. 4/573 S. 3; BT-Drs. 6/1549 S. 6; OLG Frankfurt am Main, NZM 2000, 1219, 1220). - OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 2 Ss OWi 82/09
Zur Auslegung des Begriffs "Ausnutzung" in § 5 II 1 WiStG
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12
Vielmehr muss sich dieses Merkmal auch auf die Person des Mieters beziehen (vgl. BGH, NJW 2004, 1740, 1741; NJW 2005, 2156; Senat, Beschlüsse vom 25.06.2009 - 2 Ss-OWi 82/09 und 83/09).