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OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 1 U 292/10 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 912 Abs 1 BGB
Duldungspflicht hinsichtlich eines verfallenden Überbaus - Deutsches Notarinstitut
BGB § 912 Abs. 1
Kein Wegfall der Duldungspflicht bei Verfall des Überbaus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldungspflicht eines zunächst baulich ordnungsgemäß errichteten Überbaus bei späterem Verfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 912 Abs. 1
Pflicht zur Duldung eines verfallenden Überbaus - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss auch ein baufälliger Überbau geduldet werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Überbau verfällt: Reparatur-, nicht Beseitigungsanspruch! (IMR 2012, 1091)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 19.11.2010 - 3 O 122/10
- OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 1 U 292/10