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   OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 W 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2890
OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 W 21/05 (https://dejure.org/2006,2890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2006 - 11 W 21/05 (https://dejure.org/2006,2890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 11 W 21/05 (https://dejure.org/2006,2890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 809 BGB
    Vorlegung von Sachen: Durchsetzung der Besichtigung von Computersoftware und Quellcode im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Quellcode-Besichtigung / Quellcode Besichtigung / Quellcodebesichtigung

    § 809 BGB

  • Judicialis

    BGB § 809

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Geltendmachung eines Besichtigungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung des Besichtigungsanspruchs nach § 809 BGB im Weg der einstweiligen Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren; Herstellung einer Sache unter Verletzung von Urheberrechten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Sicherungsverfügung, Vorwegnahme der Hauptsache

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Quellcode-Besichtigungsanspruch im Eilverfahren

  • beck.de (Leitsatz)

    Besichtigungsanspruch bezüglich eines Quellcodes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Quellcode-Besichtigungsanspruch im Eilverfahren

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beweismittelbeschaffung bei Softwareverletzung (RA Dr. Hajo Rauschhofer; JurPC Web-Dok. 44/2010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1344
  • GRUR-RR 2006, 295
  • MMR 2006, 820
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/90

    Beweissicherung bei vermuteter Urheberverletzung an Computerprogrammen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 W 21/05
    Er steht dem Antragsteller grundsätzlich erst zur Einsichtnahme frei, wenn dieser einen Hauptsachetitel über den Besichtigungsanspruch aus § 809 BGB erlangt hat ( Bork, NJW 1997, 1665, 1671; wohl auch KG NJW 2001, 233).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09

    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung durch Sachverständigen bei möglicher

    Dies gilt insbesondere im Verfahren der einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1344).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2021 - 4 U 179/20

    Kostenentscheidung: Einstweiliges Verfügungsverfahren über eine urheberrechtliche

    Nach anderer - von dem erkennenden Senat für zutreffend gehaltener - Auffassung kommt es allein darauf an, ob zum Zeitpunkt des Erlasses der Besichtigungsanordnung deren tatbestandliche Voraussetzungen, insbesondere eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Rechtsverletzung, vorlagen (Zöllner, GRUR-Prax 2010, 74 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2006, - 11 W 21/05 -, juris).
  • OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09

    Selbstständiges Beweisverfahren über eine Patentverletzung: Anfechtbarkeit der

    Würde man den Schutzrechtsinhaber auf die Bestätigung des Vorlageanspruchs in einem Hauptsacheverfahren verweisen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2006, 295; Eck/Dombrowski, GRUR 2008, 387, 389), wäre damit den Vorgaben des Art. 6 der Durchsetzungsrichtlinie nicht genügt.
  • OLG München, 12.01.2011 - 6 W 2399/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines einstweiligen

    Demgegenüber verweist die Antragstellerin auf die Entscheidung des OLG Frankfurt MMR 2006, 820, 822 und auf Zöllner, GRUR-Prax 2010, 74 wonach für die Kostenentscheidung maßgeblich sei, ob zum Zeitpunkt des Erlasses der Besichtigungsanordnung deren tatbestandlichen Voraussetzungen - hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Schutzrechtsverletzung - vorlagen oder nicht.
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