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   OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 9 U 63/07   

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https://dejure.org/2008,13659
OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 9 U 63/07 (https://dejure.org/2008,13659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2008 - 9 U 63/07 (https://dejure.org/2008,13659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 9 U 63/07 (https://dejure.org/2008,13659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 552 Abs 2 S 1 ZPO, § 513 ZPO, § 434 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 440 BGB
    Vorschlag zur Rücknahme der Berufung wegen fehlender Entscheidungsmöglichkeit durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO mangels der vorauszusetzenden mündlichen Verhandlung in erster Instanz.

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2
    Keine Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss, wenn erstinstanzlich keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Kaufpreises für einen gebrauchten Pkw; Zustimmung zu einer Parteiänderung; Unfallfreiheit eines Pkws

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 3 O 138/07
  • OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 9 U 63/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 279/96

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung bei Parteiwechsel auf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 9 U 63/07
    Eine solche lässt die Rechtsprechung auf Seiten des Beklagten auch in zweiter Instanz zumindest dann zu, wenn alte und neue Beklagte zustimmen (BGH NJW 1998, 1496; BGHZ 91, 312, 134; BGH NJW 1981, 989).
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 9 U 63/07
    Eine solche lässt die Rechtsprechung auf Seiten des Beklagten auch in zweiter Instanz zumindest dann zu, wenn alte und neue Beklagte zustimmen (BGH NJW 1998, 1496; BGHZ 91, 312, 134; BGH NJW 1981, 989).
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