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   OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08   

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https://dejure.org/2011,3051
OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08 (https://dejure.org/2011,3051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 (https://dejure.org/2011,3051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 20 W 500/08 (https://dejure.org/2011,3051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Regelung über Formerfordernisse von Wohnungseigentümerbeschlüssen in einer Teilungserklärung macht Beschluss anfechtbar; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen eine Regelung über Formerfordernisse eines Wohnungseigentümerbeschlusses in einer Teilungserklärung; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über ein Verbot von Hunden und Katzen in einer WEG-Anlage ist nicht nichtig

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG-Anlage und Hundehaltungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; WEG § 23
    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hunde-/Katzenhaltung: Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hunde- und Katzenhaltung kann per WEG-Beschluss verboten werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Nichtigkeit des Verbots der Hunde- und Katzenhaltung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG-Anlage und Hundehaltungsverbot

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG kann Hunde- und Katzenhaltung verbieten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG kann Hundehaltung verbieten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tierfreunde müssen draußen bleiben: WEG kann Hundehaltung verbieten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Bei Protokollfehlern kann Beschluss anfechtbar sein

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft darf Haustiere verbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung im Wohnungseigentum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümerversammlung darf Hundehaltung und Katzenhaltung verbieten - Verbot kann per Mehrheitsbeschluss ausgesprochen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss anfechtbar bei Protokollfehlern! (IMR 2011, 422)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot der Hundehaltung durch Beschluss? (IMR 2011, 456)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    44 Der BGH hat mit Beschluss vom 03.07.1997 -V ZB 2/97- (ZMR 1997, 531= NJW 1997, 2956) im Fall einer mit der vorliegenden Regelung in § 9.7 der Teilungserklärung identischen Bestimmung bereits entschieden, dass diese weder gegen zwingendes Recht verstößt, noch gegen Treu und Glauben, und deshalb wirksam ist.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    Daran hat sich auch durch die Entscheidung des BGH vom 20.09.2000 - V ZB 58/99 (KG)- (NJW 2000, 3500= FGPrax 2000, 222) nichts geändert.
  • OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04

    Bindung des Erwerbers einer Eigentumswohnung an ein in der Hausordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    Daher hat trotz der Entscheidung vom 20.09.2000 die zum Verbot der Hundehaltung ergangene Entscheidung des BGH vom 04.05.1995 - V ZB 5/95- (FGPrax 1995, 147=ZMR 1995, 416), der sich der Senat anschließt, weiter Bestand (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2005, 897 und Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 303).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06

    Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    Ob ein generelles Haustierhaltungsverbot einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zugänglich wäre, was das Saarländische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 02.10.2006 -5 W 154/06-51- (ZMR 2007, 308) verneint hat, kann hier dahingestellt bleiben, weil im vorliegenden Fall nur ein Hunde- und Katzenhaltungsverbot, kein generelles Haustierhaltungsverbot Inhalt der beschlossenen Hausordnung ist.
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    Daher hat trotz der Entscheidung vom 20.09.2000 die zum Verbot der Hundehaltung ergangene Entscheidung des BGH vom 04.05.1995 - V ZB 5/95- (FGPrax 1995, 147=ZMR 1995, 416), der sich der Senat anschließt, weiter Bestand (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2005, 897 und Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 303).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04

    Zur Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen Beschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    45 Auch die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, das Fehlen vereinbarter Beschlusswirksamkeitsvoraussetzungen lediglich als Beschlussfehler einzustufen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründet (Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2006, 721; Oberlandesgericht Köln ZMR 2006, 711; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 218; vgl. auch Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr. 57; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 24, Rdnr. 21).
  • OLG Köln, 09.02.2006 - 16 Wx 220/05

    Eintragung eines WEG -Beschlusses in ein "Protokollbuch"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    45 Auch die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, das Fehlen vereinbarter Beschlusswirksamkeitsvoraussetzungen lediglich als Beschlussfehler einzustufen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründet (Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2006, 721; Oberlandesgericht Köln ZMR 2006, 711; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 218; vgl. auch Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr. 57; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 24, Rdnr. 21).
  • OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03

    Formgerechte Bestimmung der Wohnungseigentümer, die das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    45 Auch die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, das Fehlen vereinbarter Beschlusswirksamkeitsvoraussetzungen lediglich als Beschlussfehler einzustufen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründet (Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2006, 721; Oberlandesgericht Köln ZMR 2006, 711; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 218; vgl. auch Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr. 57; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 24, Rdnr. 21).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04

    Zur Einschränkung und zum Verbot der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluss in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
    Daher hat trotz der Entscheidung vom 20.09.2000 die zum Verbot der Hundehaltung ergangene Entscheidung des BGH vom 04.05.1995 - V ZB 5/95- (FGPrax 1995, 147=ZMR 1995, 416), der sich der Senat anschließt, weiter Bestand (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2005, 897 und Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 303).
  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18

    Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung

    Ob daran festgehalten werden kann, erscheint dem Senat angesichts der darauf bezogenen Kritik zweifelhaft (vgl. BeckOGK WEG/Falkner [1.12.2018], § 10 Rn. 173; Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 183; ders., MietRB 2015, 60, 62; Abramenko, MietRB 2011, 96, 99 f.; siehe auch OLG Frankfurt, ZWE 2011, 363, 364 sowie Staudinger/Häublein, BGB [2017], § 23 Rn. 274); denn § 23 Abs. 4 WEG sieht schwebend unwirksame Beschlüsse nicht vor, und es ergeben sich - ebenso wie bei unter eine Bedingung gestellten Beschlüssen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 2018 - V ZR 221/17, WuM 2018, 803 Rn. 16) - Bedenken im Hinblick auf das Gebot der Rechtssicherheit.
  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

    Verneint wurde eine Zugehörigkeit zum Kernbereich für die Möglichkeit der Hundehaltung, da diese nicht zum wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum gehöre, was nicht zuletzt daraus folge, dass in der überwiegenden Zahl von Wohnungen keine Hunde gehalten werden (vgl. BGH v. 04.05.1995 - V ZB 5/95, Rn. 11 bei juris; so auch hinsichtlich eines Katzen- und Hundeverbots OLG Frankfurt v. 17.1.2011 - 20 W 500/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber

    Insofern kann dahinstehen, ob ein generelles Tierhaltungsverbot unzulässigerweise in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift (so Saarländisches OLG, Beschluss vom 02.10.2006 - 5 W 154/06 - juris; offengelassen in OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris).

    Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386).

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