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   OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11   

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https://dejure.org/2012,416
OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11 (https://dejure.org/2012,416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2012 - 11 AR 140/11 (https://dejure.org/2012,416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 11 AR 140/11 (https://dejure.org/2012,416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem VOB-Vertrag mit einer Kirchengemeinde; Bindung des Oberlandesgerichts an die Anträge im Verfahren der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 18 Nr. 1; ZPO § 29; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtsnatur einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem VOB -Vertrag mit einer Kirchengemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2009 - VII ZB 79/08

    Ausschluss einer Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974; weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.12.1998 - 21 AR 99/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974; weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 359/83

    VOB-Vertrag: Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Dies folgt aus dem Zweck der Regelung, den öffentlichen Auftragebern die Prozessführung zu erleichtern und den Auftragnehmer in der Wahl des örtlich zuständigen Gerichts einzuschränken (vgl. BGH NJW 1985, 2090).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 169/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
    Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 AR 94/19

    Gerichtsstandvereinbarung bei ausschließlichem Gerichtsstand

    Im Interesse eines reibungslosen Verwaltungsablaufs bei öffentlichen Auftraggebern ist dies von dem Auftragnehmer hinzunehmen, zumal sich § 18 Abs. 1 VOB/B i. V. m. § 38 ZPO nur auf Auftragnehmer bezieht, die Vollkaufleute sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (vgl. BGH NJW 1985, 2090; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019, 32 SA 59/18, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2012, 11 AR 140/11, BauR 2012, 692 [juris Rn. 10]; Preussner in BeckOK, VOB/B, § 18 Rn. 11; Merkens in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 7. Aufl. 2020, § 18 Rn. 10; Koenen in Messerschmidt/Voit, a. a. O., Rn. 9; Kölbl in Beck'scher VOBKommentar Teil B, § 18 Rn. 47; Sacher in Kniffka/Joeble, a. a. O., Rn. 33).
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