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   OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22   

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https://dejure.org/2022,3115
OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22 (https://dejure.org/2022,3115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2022 - 6 UF 22/22 (https://dejure.org/2022,3115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 6 UF 22/22 (https://dejure.org/2022,3115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgerechtsübergang: Entgegenstehende Interessen des Kindes nach § 1680 Abs. 2 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 867
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18

    Rechtfertigung der Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Maßgeblich für die Prüfung, ob die Übertragung der Sorge auf den überlebenden Elternteil dem Kindeswohl nicht widerspricht, sind die auch für die Entscheidung nach § 1671 BGB heranzuziehenden Kriterien des Kindeswohls (vgl. Staudinger/Coester (2020) BGB § 1680, Rn. 10), nämlich der Grundsatz der Kontinuität, der Förderungsgrundsatz, die Bindungen des Kindes und ein etwaiger zu beachtender Wille des Kindes (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 - Rn. 17; Grüneberg/Götz, BGB, 80. Aufl., § 1671 Rn. 26, juris).

    Während der vom Kind geäußerte Wille bei kleineren Kindern vornehmlich Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen hat, ist er mit zunehmendem Alter auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit bedeutsam (vgl. § 1626 Abs. 2 Satz 2 BGB - BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 19, juris).

  • OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11

    Übertragung des Sorgerechts nach dem Tod der allein sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Ein nachhaltig geäußerter entgegenstehender Wille des Kindes kann ein Grund sein, die Sorgeübertragung nach § 1680 Abs. 2 BGB abzulehnen (OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2012 - II-4 UF 229/11 -, Rn 4, juris).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2019 - 9 WF 264/18

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung erster Instanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Für ihre Auswahl spricht insbesondere auch der Umstand, dass es gerade aus Sicht des Kindes bedeutsam ist, dass die Person, die es täglich erzieht und pflegt, auch rechtlich zu dieser Erziehung umfassend befugt ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 9 WF 264/18 -, Rn. 16; Heilmann/Dürbeck, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, § 1779 BGB Rn. 6).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 399/18

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Nur wenn die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsvollem Handeln berücksichtigt werden, kann das Ziel erreicht werden, das Kind darin zu unterstützen, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Es hat sich insbesondere keine Änderung der Sachlage ergeben und es wurden auch keine neuen Tatsachen vorgetragen, zu denen die Beteiligten hätten angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.7. 2017, XII ZB 350/16, Rn. 19 f.).
  • OLG Celle, 20.02.2015 - 19 UF 266/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Es gilt der Vorrang des überlebenden Elternteils (Art. 6 Abs. 1 GG, vgl. MüKoBGB/Hennemann, 8. Aufl. 2020, BGB § 1680 Rn. 8) und der überlebende Elternteil hat einen Anspruch auf Übertragung des Sorgerechts, allerdings nur sofern Kindesinteressen nicht entgegenstehen (negative Kindeswohlprüfung, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Februar 2015 - 19 UF 266/14 -, Rn. 11, juris; BeckOK BGB/Veit, 60. Ed. 1.11.2021, BGB § 1680 Rn. 5).
  • OLG Bremen, 08.12.2020 - 5 UF 66/20

    Negative Kindeswohlprüfung bei einer Sorgerechtsübertragung auf den anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Es genügt, wenn der Wechsel das durch den Verlust seines betreuenden Elternteils ohnehin geschädigte Kind zusätzlich wesentlich belasten würde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 5 UF 66/20 -, Rn. 10, juris; MüKoBGB/Hennemann, 8. Aufl. 2020, BGB § 1680 Rn. 8; Staudinger/Coester (2020) BGB § 1680, Rn. 8 f.; BeckOK BGB/Veit, 60. Ed. 1.11.2021, BGB § 1680 Rn. 8).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 663/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Übertragung der Kindesanhörung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Im Übrigen liegt die erstinstanzliche Anhörung des Kindes und der Kindeseltern nur kurze Zeit zurück, ist umfassend dokumentiert und auf den persönlichen Eindruck kommt es vorliegend nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 663/19 -, Rn. 12).
  • OLG Köln, 26.01.2015 - 26 UF 201/14

    Ablehnung des Antrags des Kindes auf Übertragung der elterlichen Sorge auf den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22
    Mit dem zum 1. Januar 1980 in Kraft getretenen Sorgerechtsneuregelungsgesetz hat der Gesetzgeber den zuvor von Gesetzes wegen erfolgenden Sorgerechtsübergang durch einen kontrollierenden richterlichen Übertragungsakt ersetzt, um eine angemessenere Berücksichtigung der Kindesinteressen zu ermöglichen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Januar 2015 - II-26 UF 201/14 -, Rn. 5, juris).
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