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   OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16 (Kart) (https://dejure.org/2020,33793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2020 - 11 W 5/16 (Kart) (https://dejure.org/2020,33793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2020 - 11 W 5/16 (Kart) (https://dejure.org/2020,33793)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Diese Bestimmung ist, wie bereits höchstrichterlich geklärt, weit auszulegen und erfasst alle Verfahrenshandlungen, deren vornehmlicher Zweck darin besteht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, und damit auch das Akteneinsichtsrecht nach § 29 HVwVfG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.4.2017 - VI-Kart 13/15 (V) - Preisvergleichsmaschinenverbot Rn. 37ff. zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07

    Preisgestaltung von Wasserversorgungsunternehmen: Vergleichbarkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Selbst wenn die in der Verfügung (Rn. 102ff. der Verfügung) zugrunde gelegte lineare Abhängigkeit zwischen MMW und den Verteilkosten nicht festgestellt werden kann, bleibt es nämlich bei der generellen Aussage, dass bei einer größeren Menge gelieferten Wassers pro Meter des Leitungsnetzes die Versorgung kostengünstiger wird (BGH, aaO - Wasserpreise Wetzlar Rn. 46 vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2008 - 11 W 23/07 - Wasserpreise Wetzlar Rn. 50, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, aaO - Berliner Wasserbetriebe Rn. 117f.)).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Ist die Verfügung damit hinsichtlich des diesen Betrag übersteigenden Abschöpfungsbetrags teilweise rechtswidrig, war die angefochtene Verfügung nur hinsichtlich des rechtswidrigen Teils aufzuheben und die sofortige Beschwerde im Übrigen zurückzuweisen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 14.7.2015 - KVR 77/13 - Calw II).
  • BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85

    "Glockenheide"; Preismißbrauch durch ein Fernwärmeunternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Vielmehr sind zunächst bestehende Strukturunterschiede zu quantifizieren und zu qualifizieren und mit Zu- und Abschlägen auf die Erlöse der Vergleichsunternehmen auszugleichen (BGH, Beschluss vom 21.10.1986 - KVR 7/85 - Glockenheide Rn. 17; BGH, aaO - Wasserpreise Wetzlar Rn. 42f.).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Hierdurch wird gewährleistet, dass Verzerrungen ausgeschaltet werden, die vor allem durch die Unterschiede in der Marktstruktur entstehen können, und dass der Preis ermittelt wird, den das zum Vergleich herangezogene Unternehmen in Rechnung stellen müsste, wenn es an Stelle der Betroffenen in deren Versorgungsgebiet die Leistung erbringen würde (BGH, Beschluss vom 28.6.2005 - KVR 17/04 - Stadtwerke Mainz Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Insofern gelten die in der Rechtsprechung zu dem Merkmal der Gleichartigkeit in § 34 Abs. 4 Nr. 1 GWB aufgestellten Grundsätze (BGH, aaO - Wasserpreise Wetzlar; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.2.2014 - VI-2 Kart 4/12 - Berliner Wasserpreise Rn.61) für die Vergleichbarkeit iSv § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2 GWB 2005 entsprechend.
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Denn es gilt der Erfahrungssatz, dass das marktbeherrschende Unternehmen, wäre es wirksamem Wettbewerb ausgesetzt, die Ausübung seines Preisgestaltungsspielraums maßgeblich davon abhängig machen würde, welchen Erlös es erzielen muss, um die bei Ausschöpfung von Rationalisierungsreserven zu erwartenden Kosten zu decken und eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften, andererseits aber zu verhindern, dass Kunden wegen zu hoher Preise zu einem Wettbewerber abwandern (BGH, Beschluss vom 15.5.2012 - KVR 51/11- Wasserpreise Calw I Rn. 15).
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Die Regelung des § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2 GWB 2005 ist neben dem Regelungssystem des § 103 Abs. 5 GWB 1990, der über § 131 Abs. 6 GWB 2005 im maßgeblichen Zeitraum fortgalt, anwendbar (BGH, Beschluss vom 2.2.2018 - KVR 66/08 - Wasserpreise Wetzlar Rn 26, 76).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einstweiliger Anordnung durch das Bundeskartellamt im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.2.2004 - VI Kart 4/03; Beschluss vom 9.12.2015 - VI Kart 1/15).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16
    Damit genügt es, wenn der Betroffene jedenfalls im Laufe des gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit hat, sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 5.2.2008 - B 2 U 6/07 R Rn. 14 - 18; zitiert nach juris, zu § 41 Abs. 1 und 2 SGB X, § 24 Abs. 1 SGB X).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - Kart 4/03

    Zulässigkeit der Festsetzung von Erlösobergrenzen in einer kartellrechtlichen

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