Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 16 U 75/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Reisemangel, Flugreise, Babyreihe
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 651e Abs 1 S 2 BGB, § 651f Abs 2 BGB, § 651g Abs 1 BGB
Zur Frage, ob eine gescheiterte Flugsitzplatzreservierung in der Mutter-Kind-Reihe zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen kann
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Reiseveranstalters wegen fehlgeschlagener Buchung einer Flugsitzplatzreservierung in der Mutter-Kind-Reihe
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehlgeschlagene Sitzplatzreservierung ist kein Reisemangel; §§ 651f, 651g, 280 BGB
- reise-recht-wiki.de
Selbständig gebuchter Flug vor Pauschalreisebuchung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Reiseveranstalters wegen fehlgeschlagener Buchung einer Flugsitzplatzreservierung in der Mutter-Kind-Reihe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gescheiterte Flugsitzplatzreservierung in der Mutter-Kind-Reihe
- Jurion (Kurzinformation)
Gescheiterte Flugsitzplatzreservierung in der Mutter-Kind-Reihe ist Reiseveranstalter nicht ohne weiteres zuzurechnen
- blogspot.com (Leitsatz)
Kündigung wegen erfolgloser Reservierung einer "Babyreihe" im Flugzeug
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Reiseveranstalter haftet nicht für eigenständige Sitzplatzreservierung in der "Baby-Reihe"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Flugsitzplatzreservierung für "Babyreihe": Durch Reisenden eigenständig vorgenommene Sitzplatzreservierung führt nicht zu einer Haftung des Reiseveranstalters wegen des Scheiterns der Reservierung - Eigenständige Reservierung fällt nicht in Verantwortungsbereich des ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2013 - 24 O 227/12
- OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 16 U 75/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 880
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2013 - 24 O 227/12
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 16 U 75/13
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2013, Az. 2 - 24 O 227/12, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2013, Az. 2 - 24 O 227/12, die Beklagte zu verurteilen, an sie weitere 4.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zuzüglich 147, 50 EUR an außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für das Jahr seit dem 24. Oktober 2011 zu zahlen.
- BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13
Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 16 U 75/13
Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2013 (X ZR 24/13, zitiert nach juris) berufen. - BGH, 19.11.1981 - VII ZR 238/80
Vertragsscbluß mit Reiseveranstalter bei Einschaltung eines Reisebüros
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 16 U 75/13
Ohne Erfolg verweist die Klägerin insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.1981 (VII ZR 238/80, zitiert nach juris), da sie einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betrifft. - BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2014 - 16 U 75/13
Da für eine Reisemängelrüge nach § 651 g Abs. 1 BGB lediglich erforderlich ist, dass der Reisende unter konkreter Beschreibung der Mängel nach Ort, Zeit, Geschehensablauf und Schadensfolgen erklärt, den Vorfall nicht auf sich beruhen lassen zu wollen (BGH, Urteil vom 11.1.2005, X ZR 163/02 = NJW 2005, 1420), liegt eine für die Einhaltung der Ausschlussfrist ausreichende Erklärung der Klägerin vor.