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   OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18   

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https://dejure.org/2018,11452
OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18 (https://dejure.org/2018,11452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2018 - 5 UF 42/18 (https://dejure.org/2018,11452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2018 - 5 UF 42/18 (https://dejure.org/2018,11452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1671 BGB
    Keine Entscheidung über Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Entscheidung über Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel im Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Entscheidung über Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel im Eilverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1679
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2017 - 1 UF 151/17

    Zulässigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18
    Demgegenüber vertreten andere die Ansicht, dass das Inaussichtstellen oder die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht allein nicht zur Unverhältnismäßigkeit einer Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil führe, wenn der andere Elternteil dem nicht zustimme (OLG Düsseldorf ZKJ 2018, 106 [OLG Düsseldorf 07.12.2017 - II-1 UF 151/17] ; OLG Karlsruhe ZKJ 2016, 59).
  • OLG Stuttgart, 07.01.2014 - 15 UF 285/13

    Elterliche Sorge: Anspruch einer Kindesmutter auf Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18
    Hierzu haben bereits Familiensenate anderer Oberlandesgerichte die Ansicht vertreten, dass Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel gegenüber einem Eingriff in das Sorgerecht nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB anzusehen seien und deshalb die Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verneinen sei (vgl. OLG Stuttgart vom 7.1.2014 - 15 UF 285/13, juris; OLG Schleswig, ZKJ 2012, 228).
  • OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11

    Voraussetzung der Aufhebung der gemeinsamen Sorge bei fehlendem Kontakt zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18
    Hierzu haben bereits Familiensenate anderer Oberlandesgerichte die Ansicht vertreten, dass Sorgerechtsvollmachten als milderes Mittel gegenüber einem Eingriff in das Sorgerecht nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB anzusehen seien und deshalb die Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verneinen sei (vgl. OLG Stuttgart vom 7.1.2014 - 15 UF 285/13, juris; OLG Schleswig, ZKJ 2012, 228).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 5 UF 315/12

    Geeignetheit von Vollmachten zur Ausübung des Personensorgerechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 UF 42/18
    Die vom Beteiligten zu 2. erteilte Sorgerechtsvollmacht führt jedenfalls in einem einstweiligen Anordnungsverfahren dazu, dass ein dringendes Bedürfnis für eine Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nicht angenommen werden kann (vgl. auch OLG Frankfurt vom 1.2.2013 - 5 UF 315/12, juris zu § 1666 BGB).
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