Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1836 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur Interessenwahrnehmung im Straf- oder Ermittlungsverfahren - Judicialis
Betreuer; Berufsbetreuer; Vergütung; Strafverfahren; Ermittlungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Tätigkeiten eines Berufsbetreuers bei Übertragung des Aufgabenkreises der Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten; Vergütung der Wahrnehmung der Interessen eines Betreuten in Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren unter besonderen Voraussetzungen; ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Tätigkeiten außerhalb des Aufgabenkreises
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Vergütungsfähigkeit einer Tätigkeit des Berufsbetreuers außerhalb des übertragenen Aufgabenkreises (hier: Teilnahme an Strafverhandlung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - 42 XVII 496/01
- LG Wiesbaden, 20.08.2004 - 4 T 383/04
- OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1166
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
Strafantragsrecht des Betreuers als Vertreter des Betreuten: Ausschluss bei …
Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (…vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4;… OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris). - OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer
Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166;… Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16). - OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
Für Tätigkeiten außerhalb seiner Befugnisse kann der Betreuer auch dann weder eine Vergütung noch Aufwendungsersatz erhalten, wenn diese den Wünschen der Betroffenen entsprochen haben oder sich für sie als nützlich erwiesen hat (BayObLGZ 1994, 4, 6 = FamRZ 1994, 779; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166). - LG Düsseldorf, 03.01.2017 - 2b O 4/16
Entschädigung, Zuziehung eines Rechtsanwalts, StrEG
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung der Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen wird (z. B. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166).