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OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 38 FamFG, § 2200 Abs 1 BGB
Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss - Deutsches Notarinstitut
FamFG § 38; BGB § 2200 Abs. 1
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch gerichtliche Verfügung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 38 FamFG ; § 2200 Abs 1 BGB
Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss - rechtsportal.de
§ 38 FamFG ; § 2200 Abs 1 BGB
Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1087
- MDR 2022, 1099
- FGPrax 2022, 171
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08
Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
bb) Für den vorliegenden Fall kann ferner auch dahinstehen, ob im Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses die bereits im Ernennungsverfahren geprüfte Frage eines Ernennungsverlangens des Erblassers nach § 2200 BGB nochmals nachgeprüft werden muss (vgl. dafür OLG München, Beschluss vom 23.01.2009 - 31 Wx 116/08, ZEV 2009, 341), oder dem eine Bindungswirkung der vorausgegangenen Ernennungsentscheidung entgegensteht (vgl. dafür OLG Hamburg NJW 1965, 1968). - OLG Stuttgart, 06.07.1979 - 8 W 60/79
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Denn falls die Testamentsvollstreckung beendet wird, nachdem sie für einen konkreten Zeitraum bestanden hatte, kommt jedenfalls die Erteilung eines Zeugnisses hierüber mit dem Vermerk der Beendigung in Betracht (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 387). - BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86
Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Als Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts wurde daher etwa auch angesehen, dass das Nachlassgericht dem von ihm vorgesehenen Testamentsvollstrecker auf einen mit der Erklärung über die Annahme des Amts verbundenen Antrag hin ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt hatte, ohne zuvor oder zumindest zugleich damit ausdrücklich über seine Ernennung zu entscheiden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.02.1987 - Breg 1 Z 60/86, BayObLGZ 1987, 46, 48; BayObLG, Beschluss vom 25.06.1985 - Breg 1 Z 25, 26/85, …
- OLG München, 03.05.2010 - 31 Wx 34/10
Testamentsvollstrecker: Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei …
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13
Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Hingegen kommt eine Ungültigkeit nur bei extremen Mängeln in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 2014, 903, juris, Rn. 7). - BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Denn die vorausgegangene Entscheidung des Rechtspflegers vom 27.04.2021 (Bl. 51 d.A.) ist, obwohl sie dem Richter vorbehalten war, von dem Rechtspfleger getroffen worden und daher nicht bloß verfahrensfehlerhaft ergangen, sondern gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 RPflG insgesamt unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, Juris). - BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
(b) Ein Nichtigkeitsgrund mit der Folge, dass allein ein wirkungsloser Scheinbeschluss zustande gekommen ist, kann zwar ferner auch darin liegen, dass es der Entscheidung deshalb an der erforderlichen Unterschrift des zuständigen Richters oder Rechtspflegers ermangelt, weil sich die Unterzeichnung als bloße Paraphe darstellt (vgl. BGH NJW 1998, 609). - BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17
Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Es handelt sich dabei um einen allgemeinen Grundsatz des Verfahrensrechts, der in gleicher Weise wie für Gerichtsurteile auch auf verfahrensabschließende Endentscheidungen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2018 - XII ZB 487/17, juris, Rn. 17 ff.). - BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel in einem zu vollstreckenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Solche weitergehenden Anforderungen, etwa die genaue Bezeichnung der Beteiligten im Beschlusseingang, werden nur an die Wirksamkeit solcher Entscheidungen gestellt, die als Vollstreckungstitel dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, juris Rn 19 ff.).